NACHGERÜCKT - Über die Studienplatzklage ist auch ein Nachrücken im Losverfahren möglich

09. 02. 2023

Große Freude - Im Nachrückverfahren doch noch das Losglück erfahren - Studienplatz Medizin

Über die Studienplatzklage zum Studium der Medizin. Unser glücklicher Mandant hatte zunächst im Losverfahren kein Losglück. Heute durften wir dann die freudige Nachricht überbringen, dass er in der Losreihenfolge nachgerückt ist.

Welch eine Riesen Freude.

Bei der Studienplatzklage handelt sich eigentlich um eine Kapazitätsklage. Ziel ist es, den Hochschulen nachzuweisen, dass nicht alle verfügbaren Kapazitäten genutzt wurden und weitere Studienplätze zu vergeben sind.

Hierbei wird die Auslastung und Berechnung bei der Universität angefragt und überprüft. Oftmals gibt es bei einem außergerichtlichen Vergleich das Entgegenkommen der Hochschule und es werden Studienplätze angeboten. In der Regel jedoch ist es erforderlich, dass das Verwaltungsgericht über die Sachlage beschließt.

Interessieren Sie sich für eine Studienplatzklage? Reicht ihre Abitur Note nicht für das Wunschstudium aus?

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenfreies, telefonisches Erstgespräch.

Wir freuen uns auf Sie.

 

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