Friedrich-Schiller-Universität Jena - Beschluss für Humanmedizin und Zahnmedizin
In dern Verwaltungsstreitverfahren bezüglich der Studienplatzvergabe für die Universität in Jena hat das Verwaltungsgericht Gera am 11. Dezember 2018 folgendes beschlossen:
Für die Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester sind im Zuge des Losverfahrens 7 weitere Studienplätze zu vergeben.
Weitere 14 Studienplätze sind auszulosen für das 5. Fachsemester Humanmedizin.
Und auch Studienpätze für die Zahnmedizin sind auszulosen. Hier stehen nach erfolgter Kapazitätsberechnung 2 weitere Plätze zur Verfügung.
Ein deutliches Zeichen, dass Kapazitätsklagen zu deutlich höherer Zulassungschance führen als die reguläre Bewerbung über die Stiftung für Hochschulzulassung.
Die angezweifelte Kapazitätenausschöpfung und das angestrebte Verfahren zur Neuberechnung der verfügbaren Studienplätze führt zu einer hohen Zulassungswahrscheinlichkeit.
Zweifeln Sie ebenfalls, den begehrten Studienplatz im regulären Verfahren zu erhalten?
Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie, welche Möglichkeiten sich für Sie persönlich bieten. Wir sind die älteste spezialisierte Kanzlei, vertrauen Sie unserer Erfahrung.
zurückRufen Sie uns an
Kontakt
Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?
Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:
Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr
Fr.: 9:00 bis 12:00 Uhr
02361-59055
info@studienplatzklage-pichon.de