Von der Vorklinik zum klinischen Teil des Medizinstudiums…

14. 11. 2018

Sie haben die ersten beiden Jahre des Humanmedizinstudiums erfolgreich hinter sich gebracht. Wie geht es nun weiter?

Haben Sie einen Vollstudienplatz erhalten, gehen Sie nahtlos ins 1. Klinische Fachsemester über. Dort absolvieren Sie weitere acht Semester (inklusive einem praktischen Jahr) und vertiefen hier bereits erworbene Grundkenntnisse. Am Ende des klinischen Teils des Medizinstudiums steht dann die Absolvierung des sog. Praktischen Jahres (PJ), das sich in drei Teile gliedert. Zwei hiervon sind festgelegt durch die Innere Medizin und die Chirurgie, den Bereich des dritten Teils können die Medizinstudenten (bisher) frei wählen. Dies könnte sich bald ändern, wir berichteten hierzu in unserer News vom 02.03.2012 (Änderung der Approbationsordnung für Medizinstudenten soll Allgemeinmedizin stärken). Abschließend folgt dann das Abschlussexamen, der zweite Abschnitt der ärztlichen Prüfung. Nach bestandener Prüfung erhalten die Medizinstudenten die Approbation zur Ausübung des ärztlichen Berufes.

Doch was tun, wenn die Zulassung zum Medizinstudium nur den vorklinischen Abschnitt, also eine sogenannte Teilzulassung, umfasst und mit erfolgreich bestandenem Physikum das Weiterstudium des klinischen Abschnitts des Humanmedizinstudiums zunächst nicht gesichert ist? Vor diesem Problem stehen diejenigen, die entweder bei ihrer Zuteilung über hochschulstart nur einen Teilstudienplatz erhalten haben oder auch viele, die den vorklinischen Studienabschnitt Humanmedizin im Ausland absolviert haben und nach bestandenem Physikum wieder an eine Universität in Deutschland wechseln möchten. Auch über die Studienplatzklage zu einem 1. Fachsemester der Medizin werden teilweise von den Verwaltungsgerichten lediglich Teilstudienplätze Medizin ausgeurteilt bzw. in Vergleichsverhandlungen mit der jeweiligen Universität erwirkt, so dass ein Studium im klinischen Abschnitt des Humanmedizinstudiums zunächst nicht abgesichert ist.

Doch ist eine Einklage auch in den klinischen Abschnitt des Humanmedizinstudiums möglich.

Die Erfolgsaussichten sind hier sehr gut, denn es gibt hier wesentlich weniger Kläger, unter denen die durch Gerichtsbeschluss zwangsweise oder durch Bereitschaft der Universität im Vergleich zusätzlich bereitgestellten Studienplätze aufgeteilt werden müssen. Auch hier ist ein bundesweites Studienplatzklageverfahren für die Humanmedizin Klinik nötig, um hinreichende Chance auf Zulassung zu erhalten. Auch gelten für die Antragsstellungen an die Universitäten auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität, so der rechtliche Ansatz hierbei, verschiedene Fristen und Formvorschriften, die es zu beachten gilt. Daher ist der Weg zu einem fachkundigen Rechtsanwalt zwecks Einleitung einer Studienplatzklage Medizin klinischer Abschnitt mehr als ratsam, da dem Laien die umfangreichen Kenntnisse schlicht fehlen.

Kommt auch für Sie eine Studienplatzklage Medizin Klinik in Frage? Haben Sie bisher keine Zulassung für ein Weiterstudium im klinischen Abschnitt Humanmedizin erhalten? Dann warten Sie nicht, sondern rufen Sie die Studienplatzklage Pichon schnellstmöglich für ein kostenfreies Erstgespräch unter der Telefonnummer 02361-59055 an. Seit mehr als 40 Jahren ist die Fachanwaltskanzlei Pichon auf Studienplatzklagen Humanmedizin klinischer Abschnitt spezialisiert. Vertrauen Sie auf Kompetenz durch Erfahrung!

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