Richtungsentscheidung der Kultusministerkonferenz: Wegfall der Wartezeitquote

19. 06. 2018

Die Konferenz der Kultusminister hat am 15.06.2018 die Umsetzung des Urteils zur Vergabe von Studienplätzen der Humanmedizin reformiert. 

Demnach bleibt die Abiturbestenquote beibehalten, die Wartezeitquote jedoch wird wegfallen.

Mindestens 20 Prozent der Studienplätze sollen an die Abiturbesten vergeben werden. Mit ihrer Entscheidung reagierten die Kultusminister auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2017. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes hatten das Vergabeverfahren für Medizinstudienplätze für teilweise verfassungswidrig erklärt und Neuregelungen bis Ende 2019 gefordert. Neben der Wartezeitquote monierten die Verfassungsrichter auch die fehlende Vergleichbarkeit der Abiturnoten in den verschiedenen Bundesländern.

Die Beschlüsse der KMK sind für die Länder nicht bindend. 

Für die aktuell Langzeitwartenden wird geprüft, ob die in der Wartezeit erworbenen Qualifikationen in anderen Quoten berücksichtigt werden können.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

zurück

Rufen Sie uns an

Kontakt

Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?

Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:

Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr

Fr.:          9:00 bis 12:00 Uhr