Die Corona Pandemie - Beschlüsse, Entscheidungen und Zulassungen - Wir sind für Sie da!

27. 04. 2020

Die Corona Pandemie - Beschlüsse, Entscheidungen und Zulassungen

Zahlreiche News erreichen uns täglich zu der Corona Pandemie. In allen verfügbaren Medien werden wir informiert über neue Auflagen, Regeln, Erkenntisse, gute sowie schlechte Nachrichten.

Auch das Team der Studienplatzklage Pichon + Pichon stellt sich den täglich den aktuellen Fragen in dieser Angelegenheit, daher haben wir uns entschlossen, einige relevante Informationen hier zur Verfügung zu stellen.

Zunächst empfehlen wir Ihnen, den Newsfeed des Bundesgesundheitsministeriums  zu verfolgen. Hier werden u. a. Beschlüsse zu den Studienzeiten, Anrechnungen und Verfügungen zu den relevanten Semestern zur Verfügung gestellt. Auch die Verfügung, dass das Praktische Jahr (PJ) vorgezogen und verkürzt wird, ist hier erläutert. Mit dieser Verordnung wurde der zweite Abschnitt der ärztlichen Prüfung auf das nächste Jahr (2021) April verschoben. Die Länder können jedoch davon abweichen,  „wenn die ordnungsgemäße Durchführung dieses Prüfungsabschnitts trotz der epidemischen Lage ... gewährleistet ist.“ Dies führt nun dazu, dass in manchen Bundesländern der 2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung stattfindet und in anderen Ländern eben nicht.

Weiterhin sehr informativ ist das Verfolgen der Homepage der Kultusministerkonferenz. Hier ist u. a. dargestellt, dass das Sommersemester 2020 nicht verschoben wird, die Vorlesungszeiten jedoch flexibel gestaltet werden können. 

Weiterhin gibt es nun Ausweichtermine für den TMS - Test für Medizinsche Studiengänge. Diese können Sie hier nachlesen.

Sämtliche Studierende und Studierwillige haben, so wie nahezu alle Berufsgruppen und jeder einzelne Bürger, Einschränkungen hinzunehmen.

Obwohl Entscheidungen zu Studienplatzklagen in aller Regel schriftlich beschieden werden, können sich diese mitunter verzögern. Die Gerichtsbarkeiten unternehmen wie alle Behörden und Unternehmen ihr Möglichstes, um Handlungsfähig zu bleiben. Dazu gehört eben auch, dass nicht grundsätzlich alle gleichzeitig an ihren Arbeitsplätzen sind.

 

Für Sie, verehrte Mandantinnen und Mandanten, haben wir form- und fristgerecht sämtliche erforderlichen Anträge gestellt und sind wie gewohnt für Sie da!

 

Selbstverständlich stehen wir für alle Interessierten für Beratungen oder Fragen zu der Studienplatzklage in Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Psychologie gerne zur Verfügung, aktuell jedoch ausschließlich telefonisch. Kontaktieren Sie uns auch gerne zu Ihren Fragen bezüglich Studienplatzklagen für Master- oder Bachelor-Studiengänge. 

Wir möchten Sie und uns schützen in dieser besonderen Zeit. Daher kann es vorkommen, dass ein Telefonat nicht gleich entgegengenommen werden kann.

Seien Sie gewiß, dass wir Sie zurückrufen.

 

Nutzen Sie auch den Kontakt über Email info@studienplatzklage-pichon.de

Wir sind weiterhin für Sie erreichbar wenn es darum geht, Ihr Wunschstudium zu realisieren und Wege der Machbarkeit aufzuzeigen.

Bitte bewerben Sie sich grundsätzlich fristgerecht für das von Ihnen angestrebte Studium bei den jeweiligen zuständigen Stellen, z. B. hochschulstart,damit auch Sie die geforderten Nachweise hierzu erbringen können. Die Bewerbungsfristen für das Wintersemester wurden bereits angepasst.

Sollten Sie Quereinsteiger sein, die Rückkehr aus dem Ausland beabsichtigen, Fragen haben zu der Anerkennung von Leistungen oder gar befürchten, dass Sie keine Zulassung zum Studium erhalten werden, so wenden Sie sich gerne an uns. Gleichgültig ob es um das Lehramtsstudium geht, den angestrebten Bachelor oder Master, das Medizinstudium einklagen, Studium der Psychologie - über 40 Jahre Erfahrung setzen wir individuell für Sie ein!

Sie erreichen uns telefonisch unter 02361 59 0 55 ---- und das Wichtigste zum Schluss: BLEIBEN SIE GESUND!!!

Ihr Team der Studienplatzklage Pichon + Pichon

 

 

 

 

 

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