Studienplatzklage - Schöne Pfingsten
Meist reicht es nicht, NUR das Abitur geschafft zu haben ... oft muss je nach Studienwunsch auch eine bestimmte Durchschnittsnote für das Wunschstudium vorzuweisen sein.
Was tun, wenn dem nicht so ist? - Ausbildung, etwas anderes studieren? Aufgeben?
Aber nein, bedenken Sie ... es geht um Ihr Berufsleben, etwas, womit Sie viele Jahre im Einklang mit sein müssen/sollten.
Sollten Sie sich mit dem Gedanken der Studienplatzklage / Kapazitäsklage beschäftigen, so rufen Sie gerne durch für erste Informationen.
Gerne sind wir für Sie da - Pichon + Pichon - Ihr erfahrener Anwalt seit mehr als 40 Jahren für Studienplatzklagen
Wir wünschen Ihnen erholsame, sonnige Pfingsten
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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?
Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:
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