Zulassung zum Studium der Humanmedizin - klinischer Teil

02. 09. 2021

Aufgrund eines Vergleichsbeschlusses wurde unter den Antragstellern ein Losverfahren durchgeführt

Das zuständige Verwaltungsgericht hat nach Prüfung der Sach- und Rechtslage den Beteiligten zur gütigen Einigung ein Losverfahren zur Vergabe eines weiteren Studienplatzes für den klinischen Teil des Medizin Studiums vorgeschlagen.

Nach Einigung unter den beteiligten Parteien ist dieses auch erfolgreich durchgeführt worden! - Wir gratulieren dem Losglücklichen und wünschen viel Erfolg!

Vielfach wird nach erfolgloser eigener Bewerbung zum Studium der Medizin der Weg ins Ausland angestrebt. In nahezu allen Fällen wünschen die Studenten die Rückkehr spätestens nach dem Physikum.

Auch hier sind Studienplatzklagen möglich - erkundigen Sie sich frühzeitig, denn für die Rückkehr aus dem Ausland ist noch einiges mehr erforderlich als nur die firstgerechte Antragstellung.

Sie müssen sich bei Ihrem zuständigen Landesprüfungsamt auch Ihre bisherigen Leistungen anerkennen lassen.

Kontaktieren Sie uns - aufgrund unserer langjährigen Erfahrung erläutern wir Ihnen die verschiedene Schritte, so dass der Fortsetzung des Studiums der Medizin nur noch die Studienplatzklage fehlt.

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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?

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