Tiermedizin Studienplatzklage

Ein Tiermedizin-Studium ist eine exklusive Angelegenheit. So ist es in der Bundesrepublik Deutschland lediglich an fünf Universitäten möglich, Tiermedizin zu studieren. Tiermedizin-Studenten müssen sich zwischen den Städten Berlin, München, Leipzig, Gießen oder Hannover entscheiden. Interessenten müssen sich für einen Tiermedizin-Studienplatz an die neue "Stiftung für Hochschulzulassung" (ehemals ZVS) wenden. Ein Tiermedizin NC zwischen 1,2 und 1,6 ist heutzutage keine Seltenheit mehr, sondern bittere Realität. 

Studienbeginn für ein Tiermedizin-Studium ist immer das Wintersemester des jeweiligen Jahres. Semesterstarts im Sommer gibt es für diesen Studiengang nicht.

Fakten zum Tiermedizin-Studium

  • Regelstudienzeit: 11 Semester
  • Tiermedizin NC: zwischen 1,2 und 1,6
  • kein Studienbeginn im Sommer möglich

Das Tiermedizin-Studium setzt sich aus einem wissenschaftlich-theoretischen Teil (4,5 Jahre an einer Universität) und einem praktischen Teil zusammen.

Im praktischen Teil lernen die Studierenden die handwerklichen Grundlagen für das zukünftige Arbeiten als Tiermediziner in der kurativen Praxis, in Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung kennen. 

Folgende Prüfungen müssen vom Tiermedizin-Studenten erfolgreich absolviert werden:

- die Tierärztliche Vorprüfung (zweiteilig Vorphysikum & Phsyikum)
- die Tierärztliche Prüfung (abzulegen in drei Abschnitten)

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine direkte Zulassung zum Tiermedizin-Studium nicht? Eine alternative Zugangsform ist die Studienplatzklage Tiermedizin. Studienplatzklage Pichon ist seit mehr als 35 Jahren im Hochschulrecht aktiv und somit die älteste, spezialisierte Fachanwaltskanzlei Deutschlands. Kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Situation ergründen können.