Medizin / Zahnmedizin Studienplatzklage im höheren Fachsemester

Studienplatzklage nach Erbringung von anrechenbaren Studienleistungen

Sie haben anrechenbare Studienleistungen erbracht, mithilfe derer Sie eine Anrechnung über ein oder sogar zwei Fachsemester des Human- bzw. Zahnmedizinstudiums erhalten können? Für die Durchführung von Kapazitätsverfahren sind das "goldene" Bedingungen. Denn die Zulassungschancen sind in den höheren Fachsemestern sowohl im Studienfach Humanmedizin wie im Studienfach Zahnmedizin nach wie vor sehr hoch. Bislang haben wir die weit überwiegende Anzahl unserer Mandanten, die diesen Weg nehmen konnten, ins Studium gebracht. Dabei gibt es verschiedene Wege, diese anrechenbaren Leistungen zu erreichen:

Humanmedizin

Quereinstieg Humanmedizin über das Studium der Zahnmedizin

Der NC in der Zahnmedizin ist noch immer leicht höher als in der Humanmedizin, so dass es für manche "grenzwertige" Abiturientinnen und Abiturienten strategisch günstiger sein kann, sich über die Stiftung für Hochschulzulassung für das Studium der Zahnmedizin zu bewerben, auch wenn eigentlich das Studium der Humanmedizin angestrebt wird. Die vorklinischen Veranstaltungen sind überwiegend identisch, so dass eine Anrechnung von Studienleistungen auf die Humanmedizin problemlos zu erreichen sind. Sie sollten sich dann sowohl regulär an allen bundesdeutschen Hochschulen für eine Zulassung in ein höheres Fachsemester bewerben, als auch die Bewerbung zum 1. Fachsemester über hochschulstart.de nicht vernachlässigen. Denn im Falle einer Klage in ein höheres Fachsemester wird hilfsweise auch die Zulassung in das 1. Fachsemester beantragt, um zusätzliche Chancen zu generieren. Dazu ist teils die reguläre Bewerbung über hochschulstart, sogar teils unter Angabe bestimmter Hochschulen in den Ortspräferenzen des Auswahlverfahrens der Hochschulen, erforderlich und relevant. Sie können ersehen, dass die Planung kompliziert und umfangreich sein kann, daher ist die frühzeitige Kontaktaufnahme zum spezialisierten Fachanwalt unbedingt erforderlich! Insbesondere sind auch hier die Fristen zu wahren, beginnend mit dem 15.01. für ein Sommersemester und dem 15.07. für ein Wintersemester. Auch nach Ablauf dieser Fristen sind Kapazitätsverfahren noch möglich, jedoch nicht mehr an allen bundesdeutschen Hochschulen. Nutzen Sie die Möglichkeit eines kostenlosen telefonischen Erstgesprächs unter unserer Rufnummer 02361-59055 daher frühzeitig!

Quereinstieg Humanmedizin über im Ausland erbrachte Studienleistungen

Sie haben die Möglichkeit, sich im Ausland erbrachte Studienleistungen bei dem zuständigen Landesprüfungsamt Ihres Geburtsortes anrechnen zu lassen. Generell kann man davon ausgehen, dass z.b. beim Studium der Humanmedizin an den ungarischen Hochschulen ein Jahr des Studiums auf ein Fachsemester der Humanmedizin angerechnet wird. Sollten Sie also eine Zulassung im Ausland erhalten, ist auch hier eine frühzeitige Planung der weiteren Strategie mitentscheidend für den Erfolg. Hier halten wir es so, dass wir nur diejenigen Verfahren für Sie führen, die voraussichtlich eine Zulassung auf einen Vollstudienplatz zum Ergebnis haben werden. Denn teils werden von den Gerichten ausschließlich Teilstudienplätze vergeben, was für jemanden, der das Physikum im Ausland zum Zeitpunkt der Zulassung in Deutschland bereits beinahe erreicht hat, keinen Sinn ergibt. Denn die Kapazitätsverfahren sind i.d.R. nicht bereits zu Beginn des Semesters entschieden, so dass Sie Ihre Studien im Ausland zunächst weiterführen und somit dem Physikum bereits zeitlich nahe kommen. Vollplatzverfahren sind hier sinnvoll und bieten sehr gute Aussicht auf Erfolg. Bleibt dieser wider Erwarten aus, haben Sie zum darauffolgenden Semester voraussichtlich Ihr Physikum im Ausland abgeschlossen, so dass dann Kapazitätsverfahren hinsichtlich Zulassung im klinischen Teilabschnitt des Humanmedizinstudiums geführt werden können. Bitte beachten Sie auch hier die oben angeführten Fristen sowie die Hinweise zur regulären Bewerbung, sowohl an den Hochschulen direkt für die höheren Fachsemester sowie für das 1. Fachsemester über hochschulstart.de. I.d.R. ist eine uniinterne Höherstufung im Falle der Zulassung möglich. Kontaktieren Sie uns am besten umgehend über die Rufnummer 02361-59055 oder schreiben uns eine email an info@studienplatzklage-pichon.de, wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Quereinstieg Humanmedizin über in anderen Studien erbrachte Leistungen

Tatsächlich ist in manchen Fällen auch eine Teilnahme an den Veranstaltungen für Mediziner an manchen Hochschulen möglich, die Sie als sog. 'Externe' erreichen können. Die Hochschulen sehen diese Teilnahme nicht gern, jedoch ist es immer mal wieder gelungen, beispielsweise aus einem Studium der Biologie eine Anrechnung auf ein Semester der Humanmedizin zu erhalten. Dies ist jedoch ungleich schwerer als es ist, eine Anrechnung für ein Fachsemester des Zahnmedizinstudiums zu erhalten (s.u.), denn generell ist hier der Nachweis drei "großer" Scheine bzw. zwei "großer" und zwei "kleiner" Scheine erforderlich. "Große" Scheine sind dabei: das Praktikum der Physik für Mediziner, das Praktikum der Chemie für Mediziner, das Praktikum der Biologie für Mediziner, das Praktikum der Physiologie, das Praktikum der Biochemie/Molekularbiologie, der Kursus der makroskopischen Anatomie, der Kursus der mikroskopischen Anatomie sowie der Kursus der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie. Als "kleine" Scheine gelten: das Seminar Physiologie, das Seminar Biochemie/Molekularbiologie, das Seminar Anatomie sowie das Seminar der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie. Weitere Informationen erhalten Sie dazu bei Bedarf auf den Internetseiten der Landesprüfungsämter, führend hier das Landesprüfungsamt Düsseldorf. Zahlreiche Mandantinnen und Mandanten, sind diesen Weg erfolgreich gegangen und haben über die Studienplatzklage mit der Rechtsanwaltskanzlei Pichon ihre Zulassung im Studienfach Humanmedizin (oder Zahnmedizin) erhalten. Setzen Sie sich zwecks Informationen unter der Rufnummer 02361-59055 – am besten umgehend – in Verbindung. Denken Sie bitte auch an die o.g. Fristen sowie daran, sich regulär an allen bundesdeutschen Hochschulen zu bewerben und auch die Bewerbung über hochschulstart.de für das 1. Fachsemester durchzuführen. Gern geben wir Ihnen die für die Kapazitätsverfahren günstige Angabe der Ortspräferenzen im Auswahlverfahren der Hochschulen bekannt, sofern Sie uns mit der Antragstellung an Universitäten mit Fristen beauftragen. So ist sichergestellt, dass im Hinblick auf die Studienplatzklagen nicht bereits Fehler in der Einhaltung von Form und Frist zum Misserfolg führen.

Zahnmedizin

Quereinstieg Zahnmedizin über im Ausland erbrachte Studienleistungen

Sie haben die Möglichkeit, sich im Ausland erbrachte Studienleistungen aus dem dortigen Human- oder Zahnmedizinstudium bei dem zuständigen Landesprüfungsamt anrechnen zu lassen. Sollten Sie also eine Zulassung im Ausland erhalten, ist auch hier eine frühzeitige Planung der weiteren Strategie mitentscheidend für den Erfolg. Studienplatzklagen für ein zweites oder drittes Fachsemester der Zahnmedizin sind hier sinnvoll und bieten sehr gute Aussicht auf Erfolg. Bitte beachten Sie auch hier die oben angeführten Fristen sowie die Hinweise zur regulären Bewerbung, sowohl an den Hochschulen direkt für die höheren Fachsemester sowie für das 1. Fachsemester über hochschulstart.de. I.d.R. ist eine uniinterne Höherstufung im Falle der Zulassung möglich. Kontaktieren Sie uns am besten umgehend über die Rufnummer 02361-59055 oder schreiben uns eine email an info@studienplatzklage-pichon.de, wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Quereinstieg Zahnmedizin über in anderen Studien erbrachte Leistungen

Tatsächlich ist in manchen Fällen auch eine Teilnahme an den Veranstaltungen für Mediziner an manchen Hochschulen möglich, die Sie als sog. 'Externe' erreichen können. Die Hochschulen sehen diese Teilnahme nicht gern, jedoch ist es immer mal wieder gelungen, beispielsweise aus einem Studium der Biologie eine Anrechnung auf ein Semester der Zahnmedizin zu erhalten. Im Gegensatz zu den höheren Anforderungen für eine Anrechnung in der Humanmedizin ist für die Zahnmedizin lediglich ein "großer" Schein erforderlich. "Große" Scheine sind dabei: das Praktikum der Physik für Mediziner, das Praktikum der Chemie für Mediziner, das Praktikum der Biologie für Mediziner, das Praktikum der Physiologie, das Praktikum der Biochemie/Molekularbiologie, der Kursus der makroskopischen Anatomie, der Kursus der mikroskopischen Anatomie sowie der Kursus der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie. Weitere Informationen erhalten Sie dazu bei Bedarf auf den Internetseiten der Landesprüfungsämter, führend hier das Landesprüfungsamt Düsseldorf. Gern senden wir Ihnen unsere "gesammelten Tipps" aus den Erfahrungen der Mandantinnen und Mandanten, die diesen Weg erfolgreich eingeschlagen haben und über die Studienplatzklage mit der Rechtsanwaltskanzlei Pichon ihre Zulassung im Studienfach Humanmedizin (oder Zahnmedizin) erreicht haben. Setzen Sie sich dazu unter der Rufnummer 02361-59055 – am besten umgehend – in Verbindung. Denken Sie bitte auch an die o.g. Fristen sowie daran, sich regulär an allen bundesdeutschen Hochschulen zu bewerben und auch die Bewerbung über hochschulstart.de für das 1. Fachsemester durchzuführen. Gern geben wir Ihnen die für die Kapazitätsverfahren günstige Angabe der Ortspräferenzen im Auswahlverfahren der Hochschulen bekannt, sofern Sie uns mit der Antragstellung an Universitäten mit Fristen beauftragen. Diese Beauftragung können Sie gern bereits jetzt durch Ausdruck der folgenden Dokumente sowie deren Unterzeichnung und Zusendung an uns durchführen. So ist sichergestellt, dass im Hinblick auf die Studienplatzklagen nicht bereits Fehler in der Einhaltung von Form und Frist zum Misserfolg führen.

Generell lässt sich sagen: eine sinnvolle Strategie muss individuell besprochen werden, jedoch ist die Aufnahme eines Studiums, aus dem anrechenbare Leistungen generiert werden können, in jedem Fall sinnvoll. Parallel können hier Kapazitätsverfahren zur Erlangung einer Zulassung im ersten Fachsemester der Human- oder Zahnmedizin durchgeführt werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Anrechnung zu erwarten haben, damit wir frühzeitig planen können! Unter der Rufnummer 02361-59055 können Sie ein kostenloses telefonisches Erstgespräch in Anspruch nehmen. Oder Sie schreiben uns eine E-Mail an info@studienplatzklage-pichon.de, wir melden uns dann gern umgehend bei Ihnen!

Bitte beachten Sie:

  • Fristen zum Sommersemester ab 15.01.; zum Wintersemester ab 15.07.
  • Reguläre Bewerbung an allen bundesdeutschen Hochschulen in den höheren Fachsemestern sowie für das 1. FS über hochschulstart.de
  • Möglichkeit der Anrechnung mit zuständigem Landesprüfungsamt klären
  • Beauftragung zur Antragstellung an Universitäten mit Fristen, s. Download-Bereich
  • Nach Beauftragung Reihung im Auswahlverfahren der Hochschulen beachten!
  • Jetzt melden unter 02361-59055, damit wir Ihre Studienplatzklage optimal planen können