BACHELOR Studiengänge

Bachelor Studiengänge - Studienplatzklage

Seit dem sog. Bologna Prozess sind die Strukturen der Studiengänge verändert worden zu Bachelor und Master Studiengängen.

Unsere Kanzlei Pichon & Pichon führt Studienplatzklageverfahren in sämtlichen Bachelorstudiengängen für Sie durch.

Der Klassiker, die Studienplatzklage für das 1. Fachsemesters des angestrebten Studiengangs:

Beginnend im medizinischen Bereich wurden vor über 4 Jahrzehnten die ersten „Studienplatzklagen“ durchgeführt.

Grundsätzlich kann man jedoch in jedem der circa 19.000 Studiengänge in Deutschland einen Studienplatz einklagen.

Grundlegend für eine Klage ist zumeist die Ausbildungskapazität, welche die Hochschule für jeden angebotenen Studiengang gesondert berechnen muss. Vorschrift für diese Berechnung ist, dass jede staatliche Hochschule ihre Kapazität ausnutzen muss, demnach muss sie so viele Studierende aufnehmen, wie es ihr möglich ist unter dem Aspekt der Berücksichtigung, ordentliche Lehre anbieten zu können. Jene Kapazitätsberechnungen werden jedoch nur im Falle einer Klage gerichtlich überprüft, Fehler und damit einhergehend mögliche unentdeckte Kapazitäten können also leicht im Verborgenen bleiben.

Diese Kapazitätsberechnung prüfen wir im Falle einer Klage für Sie sorgsam. Fast immer gelingt es uns in Zusammenarbeit mit den Verwaltungsgerichten, weitere Studienplätze aufzudecken, welche unsere Mandanten dann erhalten.

Sprechen Sie uns gerne an.

Ihr Wunschstudium - Erreichen Sie mit einer Studienplatzklage die Zulassung zum Wunschstudium - Vertrauen Sie unser über 40-jährigen Erfahrung!