Zulassung über Studienplatzklage - Humanmedizin

07. 03. 2022

Auch ohne 1er Abitur zum Wunschstudium!

Seit über 45 Jahren führen wir Kapazitätsklagen durch. Unsere Mandatinnen und Mandanten erhalten ihren Wunsch Studienplatz über die sog. Studienplatzklage.

Dies bedeutet kurz gefasst, dass nach Prüfung der Kapazitäten der Universität durch die Verwaltungsgerichte regelmäßig freie Studienplätze aufgedeckt werden. - Bei dem jüngst durchgeführten Kapazitäsverfahren wurden sechs Studienplätze aufgedeckt, welche nicht vergeben waren. Die Verwaltungsgerichte ordnen hier in der Regel ein Losverfahren. Somit hat jede und jeder der AntragstellerInnen eine faire Chance, einen der freien Plätze zu erhalten, sofern es mehr AntragstellerInenn gibt als freie Kapazitäten. 

Bei den Antragstellern auf außerkapazitäre Zulassung wird die übliche Verfahrensweise des Numerus Clausus nicht angewendet.

So gelangen auch diejenigen zum Wunschstudium, deren Abiturnote nicht dem vorgegebenem NC entspricht.

Vermuten auch Sie, dass Sie abgelehnt werden oder liegt der Ablehnungsbescheid bereits vor?

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Wir sind die älteste, spezialisierte Fachanwaltskanzlei in Sachen Studienplatzklage.

 

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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?

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