Studienplatzklage Pichon - Wir machen Studierende
telefonische Erstgespräch mit unserer Kanzlei.
Wir sind die älteste, spezialisierte Fachanwaltskanzlei in Sachen Studienplatzklage.
Seit mehr als 50 Jahren sind wir auf dem Gebiet des Hochschulrechts tätig.
Eine Studienplatzklage bezieht sich ursprünglich auf die Prüfung der nicht genutzten Kapazitäten der jeweiligen Hochschulen.
Grundsätzlich wird, außer in Hamburg, die Qualifikation - also Abitur Note - hierbei nicht berücksichtigt.
Studienplatzklagen sind möglich für alle NC belegten Studienfächer, Bachelor, Master, Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin .. uvm.... Architektur, soziale Arbeit, Lehramt
Erkundigen Sie sich nach Ihren Möglichkeiten, das Wunschstudium doch noch beginnen zu können.
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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?
Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:
Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr
Fr.: 9:00 bis 12:00 Uhr
02361-59055
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