Das Sommersemester hat begonnen - Wir machen Studierende
Es wird ein späterer Einstieg in das Semester, das ist korrekt. Bei einer Studienplatzklage jedoch ist dies oftmals der Fall.
Denn man bedenke, die zu prüfendenden Kapazitätsberechnugen dauern so oder so ihre Zeit.
Selbstverständlich macht es Sinn, den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung vor Semesterbeginn einzureichen. Viele Bundesländer lassen jedoch die Studienplatzklage auch noch nach Vorlesungsbeginn zu.
Erkundigen Sie sich gerne bei einem telefonischen Erstgespräch, unverbindlich, kostenfrei und trotzdem individuell - wir sind die älteste, spezialisierte Fachanwaltskanzlei in Sachen Studienplatzklagen!
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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?
Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:
Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr
Fr.: 9:00 bis 12:00 Uhr
02361-59055
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