Das Sommersemester hat begonnen - Wir machen Studierende

17. 04. 2024

Trotz des Beginns des Sommersemesters .... Studienplatzklagen sind noch möglich!

Es wird ein späterer Einstieg in das Semester, das ist korrekt. Bei einer Studienplatzklage jedoch ist dies oftmals der Fall.

Denn man bedenke, die zu prüfendenden Kapazitätsberechnugen dauern so oder so ihre Zeit.

Selbstverständlich macht es Sinn, den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung vor Semesterbeginn einzureichen. Viele Bundesländer lassen jedoch die Studienplatzklage auch noch nach Vorlesungsbeginn zu.

Erkundigen Sie sich gerne bei einem telefonischen Erstgespräch, unverbindlich, kostenfrei und trotzdem individuell - wir sind die älteste, spezialisierte Fachanwaltskanzlei in Sachen Studienplatzklagen!

Wir machen Studierende! Seit mehr als 50 Jahren!

zurück

Rufen Sie uns an

Kontakt

Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?

Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:

Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr

Fr.:          9:00 bis 12:00 Uhr