Für Ihren Erfolg - Studienplatzklage
Studium einklagen
Ihr kompetenter Ansprechpartner für eine Studienplatzklage: Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist der Kopf der Kanzlei Pichon & Pichon, René Pichon, Experte in Sachen Hochschulrecht und Studienplatzklagen.
Seit 50 Jahren unterstützen wir erfolgreich MandantInnen beim Einklagen von Studienplätzen.
Damit Sie Ihr Studium möglichst ohne Verzögerung beginnen oder fortsetzen können, wird im ersten Schritt ein Antrag auf außerkapazitäre Zulassung bei der Universität bzw. Hochschule gestellt.
Diese Anträge auf außerkapazitäre Zulassung sind an Fristen gebunden. In der Regel laufen diese Fristen ab, bevor Sie ihre Ablehnungsbescheide erhalten. Daher sollten Sie sich frühzeitig bei uns melden, um das Procedere zu besprechen.
Wir bieten Ihnen ein unverbindliches und kostenloses telefonisches Erstgespräch an, bei dem wir Ihre individuelle Situation besprechen und mit Ihnen abstimmen, wie Sie am besten Ihr Studium einklagen können.




