Zahnmedizin Studienplatzklage

Beruf Zahnarzt - für viele ein Traum. Die Voraussetzung für den Berufseinstieg? Na klar: ein Zahnmedizin-Studium. Die Grundlage des fünfjährigen Studiums der Zahnmedizin bildet eine Mischung aus medizinisch-wissenschaftlicher Ausbildung und handwerklicher Praxis. Um die Vergabe der Zahnmedizin-Studienplätze kümmert sich - weil zulassungsbeschränkt - die Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals Zentrallstelle für die Vergabe von Studienplätzen - ZVS). Will man den Sprung in das Zahnmedizin-Studium auf direktem Weg schaffen, muss man ein Einser-Abitur vorweisen. Der aktuelle Zahnmedizin NC steht (je nach Bundesland geringfügig unterschiedlich) zwischen 1,2 und 1,5

Ein guter Abschluss ist also unerlässlich für eine direkte Zulassung zum Zahnmedizinstudium. Aber auch Studieninteressenten, die diese hohen Voraussetzungen nicht erfüllen können, haben eine Chance auf ein Zahnmedizin-Studium. Denn der Artikel 12 des deutschen Grundgesetzesgibt jedem Bürger das Recht auf die freie Wahl seiner Ausbildung und seines Arbeitsplatzes. Auf dieser Grundlage ist die Einreichung einer Zahnmedizin-Studienplatzklage für angehende Studierende möglich. Mit einer Studienplatzklage Zahnmedizin wird überpfrüft, ob die beklagte Universität ihre gesamten Kapazitäten für den Studiengang Zahnmedizin ausgeschöpft hat. Stellt sich heraus, dass noch freie Plätze vorhanden sind, haben Sie als Kläger die Chance, einen Studienplatz zu erhalten. Da regelmäßig mehr Kläger als freigewordene Studienplätze vorhanden sind, entscheidet das Los.

Fakten zur Zahnmedizin Studienplatzklage, zum Studium der Zahnmedizin:

  • Regelstudienzeit 10 Semester und 6 Monate
  • Klinischer Teil: 14 mündliche und mehrwöchige praktische Prüfungen
  • gute Chancen bei Zahnmedizin Studienplatzklage

Um die Chancen zu steigern, kann man gleich mehrere Universitäten verklagen. Dies hat aber auch zur Folge, dass die Klage teurer wird. Dennoch ist eine Zahnmedizin Studienplatzklage in vielen Fälle der schnellste Weg zum Zahnmedizin-Studium. Vor allem wenn man bedenkt, dass der Zahnmedizin NC immer weiter ansteigt. Informieren Sie sich bei Rechtsanwalt René Pichon über Ihre individuellen Chancen einer Klage und nehmen Sie das kostenlose telefonische Erstgespräch in Anspruch!