Lehramtsstudium Studienplatzklage

Das Lehramtsstudium befähigt den Studieninteressenten nach erfolgreichem Studium, den Beruf des Lehrers auszuführen. In den jeweiligen Bundesländern sind die Lehrämter in unterschiedliche Schulformen und Schularten gegliedert. Hier ist zu unterscheiden in Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien, Berufs- und Sonderschulen. Mittlerweile wird in fast allen Bundesländern die Lehramtsausbildung reformiert. So lösen Bachelor- und Masterstudiengänge die Studiengänge mit Abschluss Staatsexamen immer mehr ab. Gänzlich abgeschafft wurde das Staatsexamen jedoch nicht. In vielen Bundesländern ersetzt der Masterabschluss das Staatsexamen, jedoch nicht in allen.

Da die NC Werte beim Lehramtstudium abhängig von dem jeweiligen Fach sind, können wir keine aussagekräftigen Auswahlgrenzen ausrufen. Auch der Studienstandort macht hier große Unterschiede. Will der Studieninteressent Lehrer an einem Gymnasium werden, muss dieser auch mit strengeren NC Werten rechnen, als an Sekundarschulen wie Haupt-, Real- und Gesamtschule.

Sollten Sie die Auswahlgrenzen Ihrer Wunschhochschule nicht erreichen, aber dennoch einen Studienplatz beziehen wollen, können Sie den Weg einer Studienplatzklage einschlagen. In der Studienplatzklage überprüft der Anwalt die Kapazitäten der beklagten Hochschule. Sollten mehr Kapazitäten da sein, als die Hochschule angegeben hat, erhalten die Kläger die zusätzlichen Studienplätze. Gibt es mehr Kläger als neue Plätze, entscheidet das Los. Vor allem bei Lehramtsklagen stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Klage sehr gut. Informieren Sie sich bei der Studienplatzklage Pichon über Ihre individuelle Situation.

Details zum Lehramtsstudium / Studienplatzklage Lehramt

  • unterschiedliche NC-Werte bei Schulformen
  • gute Chancen bei einer Lehramtsstudienplatzklage 

Sollten Sie Interesse an dem Thema Lehramt Studienplatzklage haben, können Sie in unserem kostenlosen telefonischen Erstgespräch mit uns Ihre Situation ergründen. Wir können Ihnen hier eine erste Einschätzung zu den Chancen, der Dauer und den Kosten geben. Wir bieten Ihnen das Prinzip Erfahrung. Seit 35 Jahren sind wir im Hochschulrecht aktiv und damit deutschlandweit die älteste, spezialisierte Fachanwaltskanzlei. Rufen Sie uns direkt unter 02361 - 59055 an.