Medizin Studienplatz klagen

Wer sich vergeblich über die Stiftung für Hochschulzulassung um einen Studienplatz im Fach Medizin beworben hat, kann den gewünschten Medizin-Studienplatz einklagen. Mit einem sogenannten Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazitäten bewerben sich Interessenten um Studienplätze, die in den regulären Berechnungen der Universitäten nicht enthalten sind. Nach der Stellung des Antrags klärt das Gericht, ob die von der Universität angegebene Kapazitätsberechnung korrekt ist. Ist sie das nicht, werden die zusätzlichen Plätze unter denjenigen verteilt, die einen Eilantrag gestellt haben. Da es erfahrungsgemäß mehr Antragsteller als Plätze gibt, wird in der Regel gelost.

Diese Möglichkeit des Hochschulzugang ist übrigens grundgesetzlich verankert: Artikel 12 des deutschen Grundgesetzes sichert jedem Bürger das Recht zu, seinen Beruf oder seine Ausbildung frei zu wählen.

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