Medizin Klinik Studienplatzklage

Studienplatzklage für den klinischen Teil Ihres Humanmedizinstudiums - Klinik

Das Medizinstudium ist in Deutschland zumeist in zwei Teile untergliedert: den vorklinischen Teil des Studiums der Humanmedizin und den klinischen Teil.

Es gibt an einigen Universitäten bereits Modellstudiengänge, die eine Einbindung des Umgangs mit Patienten bereits in den vorklinischen Teil vorsehen. An der Uinversität Berlin Charité ist dies beispielsweise der Fall.

Für Studierende, die für Ihren Humanmedizin Studienplatz eine Vollzulassung erhalten haben, geht der vorklinische Teil mit Bestehen des Physikums in den klinischen Teil über. Studierende jedoch, die lediglich eine Teilzulassung erhalten haben, bleiben in ihren Bemühungen bei Bewerbung um einen Studienplatz im 5. Fachsemester ggf. erfolglos und müssen ihr Studium im schlimmsten Fall unterbrechen.

Dieser Fall kann z. B. eintreten, wenn Studierende von der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) nur die oben genannte Teilzulassung für den vorklinischen Teil des Medizinstudiums erhalten haben oder wenn Medizinstudierende, nach erfolgreichem Bestehen des Physikums im Ausland, ihr Humanmedizin-Studium in Deutschland abschließen möchten.

Um in solchen Fällen keine lange Unterbrechung in Kauf nehmen zu müssen, sondern direkt im klinischen Teilabschnitt studieren zu können, besteht auch für das 5. Fachsemester des Medizinstudium die Möglichkeit der Studienplatzklage. Im Vergleich mit der Medizin Studienplatzklage für den vorklinischen Abschnitt sind die Erfolgschancen einer Medizin Klinik Studienplatzklage besser, da hier weniger Antragstellerinnen und Antragsteller für die außerkapazitär zu vergebenen Medizin-Studienplätze anzutreffen sind.

Um die Erfolgschancen für eine Studienplatzklage Medizin Klinik möglichst zu optimieren, ist es ratsam, sich so frühzeitig wie möglich mit dem spezialisierten Fachanwalt in Verbindung zu setzen. Denn erste Fristen für Antragstellungen sind bereits ab dem 15.01. für ein Sommersemester sowie zum 15.07. für ein Wintersemester zu wahren.Es ist daher ratsam, sich direkt telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen oder Ihr Anliegen per E-Mail zu schildern, damit wir individuell beraten und agieren können. Auch ist die reguläre Bewerbung ein wichtiger Faktor zur Optimierung der Chancen in den zu führenden Kapazitätsverfahren. Sie sollten die regulären Bewerbungen ebenfalls bundesweit fristgerecht vornehmen, da die Verwaltungsgerichte in späteren Kapazitätsverfahren zunehmend auch auf diese abstellen.

Eine zunehmende Zahl von Medizin Studenten aus dem Ausland strebt eine Zulassung in das 5. Fachsemester an einer bundesdeutschen Hochschule an. Dies folgt aus der Tatsache, dass immer mehr ausländische Hochschulen ein Medizinstudium, teils in deutscher Sprache, anbieten. Für manchen, der hier in der Bundesrepublik keine Chance auf Zulassung hat, ist dies zumindest eine Alternative. Die Chancen, nach Erlangung erster Leistungsnachweise durch die Studienplatzklage eine Zulassung in ein höheres Fachsemester bzw. ins 1. Klinische Fachsemester zu erhalten, sind immer sehr hoch. Bisher ist uns eine Zulassung im klinischen Teilabschnitt des Humanmedizinstudiums in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle gelungen!

Eine Anmerkung zu den Studien im Ausland: Die Anrechnung von Leistungen aus den "etablierten" Auslands-Hochschulen sind bislang unproblematisch. Bei relativ neu eingerichteten Studiengängen in anderen Ländern Osteuropas sollte man sich tunlichst davon überzeugen, dass eine Anrechnung nach Abschluss der Leistungen auch realistisch ist. Denn ansonsten erlangen Sie durch die zumeist mit hohen Gebühren verbundenen Auslandsstudien keine Vorteile. Eine Reihe von Unternehmen beschäftigen sich mittlerweile mit der Vermittlung von Studienplätzen ins Ausland. Jedoch sollte man sämtliche Angaben noch einmal prüfen und sich ggf. Informationen bei den Landesprüfungsämtern einholen.

Doch ist grundsätzlich der Weg, ein Medizinstudium im Ausland zu beginnen und dann sowohl den Weg der regulären Bewerbung um einen Studienplatz an einer bundesdeutschen Hochschule in ein höheres Fachsemester oder zum klinischen Teilabschnitt zu versuchen, als auch durch die Studienplatzklage den rechtlichen Weg zu beschreiten, ein sehr erfolgversprechender. Insoweit kann diese Strategie empfohlen werden.

Weitere Informationen zur Anrechnung von Studienleistungen und Kapazitätsverfahren in höheren Fachsemestern (Humanmedizin und Zahnmedizin) erhalten Sie hier:
Medizin / Zahnmedizin Studienplatzklage im höheren Fachsemester

Vertrauen Sie für diese wichtige strategische Planung Ihres Weiterstudiums auf Kompetenz und langjährige Erfahrung im Hochschulzulassungsrecht! Setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung unter der Rufnummer 02361-59055. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@studienplatzklage-pichon.de, wir melden uns umgehend bei Ihnen!

Studienplatzklage Medizin Klinik - Übersicht

  • nach Abschluss des vorklinischen Teils
  • bei Teilzulassung oder Wechsel nach Physikum im Ausland
  • Erfolgsaussichten sehr gut
  • Wichtig: Wahren Sie die vorgegebenen Fristen!
  • Bewerben Sie sich auch regulär bundesweit!