Medizin Klinik Studienplatzklage
Studienplatzklage für den klinischen Teil Ihres Humanmedizinstudiums - Klinik
Das Medizinstudium ist in Deutschland zumeist in zwei Teile untergliedert: den vorklinischen Teil des Studiums der Humanmedizin und den klinischen Teil.
Es gibt an einigen Universitäten bereits Modellstudiengänge, die eine Einbindung des Umgangs mit Patienten bereits in den vorklinischen Teil vorsehen. An der Universität Berlin Charité ist dies beispielsweise der Fall.
Für Studierende, die für Ihren Humanmedizin Studienplatz eine Vollzulassung erhalten haben, geht der vorklinische Teil mit Bestehen des Physikums in den klinischen Teil über. Studierende jedoch, die lediglich eine Teilzulassung erhalten haben, bleiben in ihren Bemühungen bei Bewerbung um einen Studienplatz im 5. Fachsemester ggf. erfolglos und müssen ihr Studium im schlimmsten Fall unterbrechen.
Dieser Fall kann z. B. eintreten, wenn Studierende von der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) nur die oben genannte Teilzulassung für den vorklinischen Teil des Medizinstudiums erhalten haben oder wenn Medizinstudierende, nach erfolgreichem Bestehen des Physikums im Ausland, ihr Humanmedizin-Studium in Deutschland abschließen möchten.