Medizin Studienplatzklage

Wer ein Medizin-Studium anstrebt, muss die Voraussetzungen der Stiftung für Hochschulzulassung - hochschulstart.de, welche die begehrten Studienplätze zentral vergibt, erfüllen und bei der Bewerbung zahlreiche Faktoren beachten. Eine Zulassung zum Studium der Humanmedizin erhalten dabei Studienbewerber über drei entscheidene Quoten: Abiturbestenquote, Eignungsquote und der Quote im Auswahlverfahren.

Bei der Vergabe über die Abiturbestenquote / NC / Numerus Clausus werden die Abiturienten einer Landesquote zugeordnet, um eventuell unterschiedlichen Maßstäben bei der Benotung in einzelnen Ländern die Relevanz zu nehmen. Die Abiturbestenquote ist von Semester zu Semester unterschiedlich, da aus jedem Bundesland aus der Anzahl der Bewerber die Abiturbestenquote errechnet wird.

Die Kultusministerkonferenz hat beschlossen, die Wartezeit abzuschaffen. In diesem Zuge wurde auch das Vergabeverfahren angepasst.

Die neu eingeführte Eignungsquote berücksichtigt ausschließlich Schulnotenabhängige Kriterien. Diese sind z. B. bestimmte Berufsausbildungen, der TMS u. ä. Gerne informieren wir Sie hierzu umfassend. Auf der Webseite der hochschulstart können Sie die Einzelheiten sehr anschaulich nachvollziehen.

 

Das Auswahlverfahren der Hochschulen, AdH, entscheidet über die Vergabe von 60% der Medizin- und Zahnmedizinstudienplätzen. Diese erfolgt nach dem jeweiligen Landesrecht und den Satzungen der Hochschulen. Auch für dieses Verfahren bewerben sich die Studieninteressierten über die hochschul-START, manche Universitäten verlangen jedoch zusätzlich die Zusendung von Unterlagen. Hier sollte man sich über mögliche Fristen unbedingt informieren. Ausgeschlossen von diesem Verfahren sind Zugelassene aus den anderen Verfahren sowie Zweitstudienbewerber und sog. "besondere Hochschulzugangsberechtigte". Die Hochschulen treffen i.d.R. eine Vorauswahl nach Abiturdurchschnittsnote, Ortspräferenz oder aus einer Verbindung dieser Maßstäbe. Im Anschluss daran findet das eigentliche Auswahlverfahren nach weiteren Kriterien statt: Einzelnoten, Ergebnis des fachspezifischen Studierfähigkeitstests (dem Test für Medizinische Studiengänge, kurz TMS), eine fachnahe Berufsausbildung und die Auswahlgespräche fließen hier ein. Hieraus wird eine Rangliste erstellt, nach der die Studienbewerber die Zulassung oder die Absage erhalten.

Wer bei diesen Vergabeverfahren keine reale Chance hat, muss sich auf eine lange Wartezeit einrichten oder einen alternativen Hochschulzugang in Erwägung ziehen. Ein solcher kann eine außerkapazitäre Zulassung mittels einer Medizin Studienplatzklage sein. Die Rechtsgrundlage dafür ist direkt aus dem Grundgesetz abgeleitet (Art.12 Abs.1 GG "Berufsfreiheit").

Anmerkung: die obigen Angaben sind nicht erschöpfend. Zur umfassenden Information und Erfassung aller relevanten Faktoren ersehen Sie bitte weitere Angaben z.B. auf der Internetseite der hochschul-START!

Fakten zum Thema Medizin Studienplatzklage, Medizin-Studium:

  • Regelstudienzeit: 12 Semester u. 3 Monate
  • Wartesemester sind nur möglich, wenn der Bewerber/die Bewerberin nicht für einen anderen Studiengang eingeschrieben ist

Kurz-Info zum Medizin-Studium Aufbau:

Ein Medizin-Studium dauert sechs Jahre und drei Monate. Die Semester 1 bis 4 bilden das Vorklinikum, in dem man Fächer wie Physik, Biologie, Anatomie etc. behandelt. In diesen ersten zwei Jahren müssen die Studierenden zusätzlich ein einmonatiges Praktikum in einem Krankenhaus absolvieren. Darauf folgt das Physikum, auch erstes staatliches Examen genannt.

Weiterer Ablauf in Kurzform:

  • Klinikum: Kurse und Seminare in der Praxis
  • erstes Staatsexamen, danach viermonatige Famulatur in Klinik u. Praxis
  • zweites Staatsexamen
  • Praktisches Jahr
  • drittes Staatsexamen - Studium Ende
  • Arzt im Praktikum -> Approbation