Psychologie-Studienplatzklage:
Schritt für Schritt zum Studienplatz
Psychologie - Psychotherapie Studienplatzklage
Das Psychologie Studium ist einer der beliebtesten geisteswissenschaftlichen Studiengänge.
Das liegt nicht zuletzt an den vielfältigen Berufsbildern, die ausgebildete PsychologInnen nach ihrem Studium bekleiden können. Neben einer Tätigkeit im klinischen Bereich werden auch in großen Unternehmen und Konzernen PsychologInnen gebraucht, die sich mit der Arbeits- und Organisationspsychologie beschäftigen.
Zudem ist die Rechtspsychologie ein weites Feld und auch in der Werbung sind PsychologInnen gefragt, die dabei helfen, erfolgreiche Kampagnen zu entwickeln. Kein Wunder, dass bei diesen zahlreichen Möglichkeiten viele angehende Studierende den Wunsch haben, ein Psychologie-Studium zu beginnen.
Wer ein solches Studium plant, sollte jedoch wissen, dass sich in den vergangenen Jahren vieles hinsichtlich der Zulassung zum Studium geändert hat.
An allen bundesdeutschen Hochschulen wurde das Studium auf das Bachelor- und Master-System umgestellt. Entsprechend unterzog man auch das Zulassungsverfahren zahlreichen Neuerungen.
Nach wie vor zählt Psychologie zu den zulassungsbeschränkten Fächern. Für eine direkte Zulassung ist ein Abiturdurchschnitt von mindestens 1,9, meist erheblich niedriger, von Nöten.
Das Bewerbungsverfahren für das Psychologie Studium ist indes „zweigeteilt“.
Sie bewerben sich zunächst über das Portal hochschulstart und dann bei den jeweiligen Universitäten. Beachten sie hierbei unbedingt die unterschiedlichen Fristen der Hochschulen sowie das Erfordernis, die Unterlagen schriftlich nach dem Online Vorgang einzureichen.
Auch wenn sie nicht den erforderlichen Notendurchschnitt erreicht haben, ist das nicht das Ende der Träume von einem Psychologie Studium.
Durch die Studienplatzklage wird Ihnen der Weg eröffnet, unabhängig von dem Notendurchschnitt einen Studienplatz zu erhalten.
Durch die Durchführung einer Psychologie Studienplatzklage haben Sie die Chance, trotz einer drohenden Absage der Hochschule den Zugang zum Psychologie-Studium zu erhalten.
Wir haben hier – bei Durchführung bundesweiter Verfahren gegen 8 bis 12 Hochschulen – in der Vergangenheit immer alle unsere MandantInnen unterbringen können! Lediglich bei Beschränkung der Anzahl der Verfahren kam es hin und wieder zu negativen Ergebnissen.