Psychologie - Psychotherapie Studienplatzklage

Das Psychologie Studium ist einer der beliebtesten geisteswissenschaftlichen Studiengänge.

Das liegt nicht zuletzt an den vielfältigen Berufsbildern, die ausgebildete PsychologInnen nach ihrem Studium bekleiden können. Neben einer Tätigkeit im klinischen Bereich werden auch in großen Unternehmen und Konzernen PsychologInnen gebraucht, die sich mit der Arbeits- und Organisationspsychologie beschäftigen.

Zudem ist die Rechtspsychologie ein weites Feld und auch in der Werbung sind PsychologInnen gefragt, die dabei helfen, erfolgreiche Kampagnen zu entwickeln. Kein Wunder, dass bei diesen zahlreichen Möglichkeiten viele angehende Studierende den Wunsch haben, ein Psychologie-Studium zu beginnen.

Wer ein solches Studium plant, sollte jedoch wissen, dass sich in den vergangenen Jahren vieles hinsichtlich der Zulassung zum Studium geändert hat.

An allen bundesdeutschen Hochschulen wurde das Studium auf das Bachelor- und Master-System umgestellt. Entsprechend unterzog man auch das Zulassungsverfahren zahlreichen Neuerungen.

Nach wie vor zählt Psychologie zu den zulassungsbeschränkten Fächern. Für eine direkte Zulassung ist ein Abiturdurchschnitt von mindestens 1,9, meist erheblich niedriger, von Nöten.

Das Bewerbungsverfahren für das Psychologie Studium ist indes „zweigeteilt“.

Sie bewerben sich zunächst über das Portal hochschulstart und dann bei den jeweiligen Universitäten. Beachten sie hierbei unbedingt die unterschiedlichen Fristen der Hochschulen sowie das Erfordernis, die Unterlagen schriftlich nach dem Online Vorgang einzureichen.

Auch wenn sie nicht den erforderlichen Notendurchschnitt erreicht haben, ist das nicht das Ende der Träume von einem Psychologie Studium.

Durch die Studienplatzklage wird Ihnen der Weg eröffnet, unabhängig von dem Notendurchschnitt einen Studienplatz zu erhalten.

Durch die Durchführung einer Psychologie Studienplatzklage haben Sie die Chance, trotz einer drohenden Absage der Hochschule den Zugang zum Psychologie-Studium zu erhalten.

Wir haben hier – bei Durchführung bundesweiter Verfahren gegen 8 bis 12 Hochschulen – in der Vergangenheit immer alle unsere MandantInnen unterbringen können! Lediglich bei Beschränkung der Anzahl der Verfahren kam es hin und wieder zu negativen Ergebnissen.

Das Verfahren der Kapazitätsklage kurz erläutert:

Die Studienplatzklage verläuft in drei Schritten.

Zunächst wird an der gewünschten Universität (den gewünschnte Universitäten) ein schriftlicher Antrag auf eine Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität gestellt. Dazu sollten Sie uns beauftragen. Es gibt je nach Bundesland unterschiedliche Fristen und Formvorgaben, die für ein erfolgreiches Vorgehen unbedingt eingehalten werden müssen. Bitte beachten Sie hier auch unsere Informationen zu Fristen. Anschließend stellt der spezialisierte Fachanwalt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (kurz: Eilantrag) beim zuständigen Verwaltungsgericht auf außerkapazitäre Zulassung. Daraufhin wird die entsprechende Hochschule einer Kapazitätsprüfung unterzogen. Dabei werden nicht ausgeschöpfte Kapazitäten an der Hochschule ermittelt. Konnten weitere Kapazitäten nachgewiesen werden, wird die Hochschule dazu verurteilt, die Plätze zu vergeben, was in den meisten Fällen durch ein Losverfahren geschieht.

Gerade in der Psychologie werden regelmäßig Zulassungen durch einen Vergleich mit der Hochschule geschlossen, durch den die Mandanten dann sofort einen endgültigen Studienplatz erhalten.

Für eine ausführliche Beratung zum Thema Studienplatzklage Psychologie kontaktieren Sie die Fachanwaltskanzlei René Pichon. Mit mehr als 50 Jahren Erfahrung ist die Kanzlei Pichon & Pichon Deutschlands älteste, spezialisierte Fachanwaltskanzlei im Hochschulrecht. Im kostenlosen telefonischen Erstgespräch unter der Rufnummer 02361-59055 geben wir Ihnen erste Informationen zu Ihrer persönlichen Studienplatzklage.