Denn das Recht auf eine Zulassung zum Studium ist ein verfassungsmäßig verbürgtes Grundrecht, welches Sie mit einer Klage auf Ihren Studienplatz durchsetzen können.
In jedem Semester wird in den Universitäten überprüft, ob noch freie Studienplätze existieren. Diese werden bei Vorhandensein unter den Klägern verteilt, so dass Sie im Erfolgsfall trotz Ablehnung Ihr Studium zügig beginnen zu können.
Um dies zu ermöglichen, bieten wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches telefonisches Erstgespräch an. In diesem erörtern wir zusammen mit Ihnen Ihre persönliche Situation und finden gemeinsam heraus, welche Möglichkeit der "Klage Studienplatz" für Sie die geeignetste ist.
Durch unsere langjährige Erfahrung - wir führen bereits seit Anfang der 70er Jahre erfolgreich Studienplatzklagen durch - können wir Ihnen die besten Wege und Chancen aufzeigen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess bis zum Antritt Ihres Studiums.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unseren Rückruf-Service:
Telefon: 02361 - 59055 oder fordern Sie einen Rückruf an.
Neben der rechtlichen Beratung und Durchführung einer Klage für einen Studienplatz können wir Sie auch in weiteren studienrechtlichen Belangen vertreten, etwa in dem Bereich Quer- und Schnelleinstieg durch ein Auslandsstudium oder andere zügige Möglichkeiten in Ihr Studium.
50 Jahre Erfahrung mit Studienplatzklagen: Pichon & Pichon Rechtsanwälte.
Vertrauen Sie nicht irgendjemandem – vertrauen Sie uns!