Transkript Video: Wie lange dauert das Verfahren?

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Wir betreiben Verwaltungsregie-Eilverfahren.

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Im Terminus "einstweilige Anordnung" werden die Verfahren eingeleitet durch entsprechende Anträge an die Universitäten.

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Was die Eilverfahren anbelangt, werden die nicht so schnell entschieden wie die zivilrechtlichen Verfahren. Hier gibt es auch eine Menge mehr zu überprüfen, will heißen, vor Glockenschlag, also vor Beginn der Vorlesungen, gibt es in Deutschland keine Entscheidung eines Verwaltungsgerichts.

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Die Entscheidungen ziehen sich dann im gesamten Semester hin. Wir haben schnelle Gerichte und langsame Gerichte. Das langsamste, dessen Namen ich nicht nennen will, braucht etwa ein Dreivierteljahr, um zu entscheiden.

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Vom Entscheidungszeitpunkt hängt es ab, ob das Semester studienmäßig noch durchgeführt werden kann. Ansonsten beginnt man halt im nächsten Semester.

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Irgendwas machen kann man immer. Wichtig ist, dass der Studienplatz fällt. 

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