Transkript Video: Wie wird entschieden?
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Die Verfahren auf Erlass einer
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einstweiligen Anordung
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werden durch die Verwaltungsgerichte
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klaren Beschluss entschieden
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Klageverfahren bzw hieraus resultierende
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Urteile sind äußerst selten. Eilverfahren
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deswegen, weil es sehr schnell gehen muss.
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Im Beschluss bitteschön steht dann
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vielseitig und verschroben drin
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eventuell was zur Zulassung geführt hat
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oder wenn keine plätze kommen viele das
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naturgemäß auch drin. Dieser Beschluss
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ist anfechtbar sowohl durch die
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Hochschule als auch durch eigenen Anwalt
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so dass dort sich ein
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Beschwerdeverfahren entspinnen könnte
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Diese Beschwerdeverfahren dauern ein
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halbes bis ein dreiviertel Jahr.
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Bisweilen werden auch Vergleiche
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abgeschlossen etwa in den ostdeutschen
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Bundesländern sehr häufig, dann einigt
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man sich vorab mit der Universität ohne
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dass das Gericht nachher entscheiden
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muss die Universität für das
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losverfahren durch und die Anträge bei
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Gericht gelten dann als zurückgenommen