Bewerben in höhere Fachsemester

21. 02. 2025

Gleichgültig, ob die bisherigen Leistungen im Ausland oder in der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden,

Der Wechsel in ein höheres Fachsemester - egal welches Studienfach - erfordert ein wenig Vorbereitung.

Insbesondere müssen die vorangegangenen Leistungen anerkannt werden.

Wenn z. B. im Ausland ein Medizinstudium begonnen wurde, so müssen die bisherigen Leistungsnachweise oder das Physikumszeugnis beim zuständigen Landesprüfungsamt des Geburtstortes eingereicht und anerkannt werden.

Möchten Sie die Universität innerhlab Deutschlands wechseln oder gar den Studiengang - beispielsweise von der Zahnmedizin zum Studium der Humanmedizin - so müssen auch diese Leistungen anerkannt werden.

Die jeweiligen Universitäten haben hierzu umfangreiche Informationen zum Wechsel in das höhere Fachsemester.

Erkundigen Sie sich rechtzeitig. Achten Sie insbesondere auf die Fristen und welche Unterlagen Sie in welcher Form beibringen müssen.

Zweifeln Sie, in dem gewünschten Studiengang auch eine Zulassung zu erhalten?

Erkundigen Sie sich gerne bei uns, der ältesten, spezialisierten Fachanwaltskanzlei in Sachen Studienplatzklage.

Die Studienplatzklage kann DER Weg zu ihrem Wunschstudium sein. Wir beraten individuell und transparent.

Wir legen Wert auf Diskretion und eine permanente, professionelle Begleitung ihrer Angelegenheit.

Durch die Spezialisierung und unserem Fokus auf das Thema Studienplatzklage profitieren Sie von enormen Fachwissen und Fachkompetenz.

Nutzen Sie das kostenfreie, telefonische Erstgespräch unter 023 61/59 0 55. Wir führen bundesweit Studienplatzklagen durch.

Das gesamte Team der STUDIENPLATZKLAGE PICHON freut sich auf Sie.

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