Bewerben Sie sich auf Ihr Wunschstudium - Beachten Sie die Fristen
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, bevor die sog. frühen Fristen abgelaufen sind.
Die Studienplatzklage besteht aus mehreren Schritten. Abgesehen von Ihrer eigene Bewerbung ist folgendes sehr von Bedeutung!
Die Frist zur Antragstellung an den jeweiligen Universitäten. Viele von den sehr CHANCENREICHEN unterliegen der sog. frühen Frist.
Diese Frist ist der 15.07. eines jeden Jahres für das Wintersemester - es bleibt z. B: keine Zeit auf den Ablehnungsbescheid zu warten, wenn Sie in Tübingen, Ulm, Jena studieren wollen.
Die Bundesländer, in denen der 15.07.2025 als Ausschlußfrist für die Studienplatzklage gilt sind:
Baden-Württemberg
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen-Anhalt und
Thüringen.
Wenn Sie mit dem Gedanken der Studienplatzklage "spielen", nutzen Sie unser kostenfreies, telefonisches Erst-Gespräch.
So sind Sie zumindest über das Procedere informiert und können sich intensiver mit dem Gedanken, eine Studienplatzklage anzustreben beschäftigen.
Wenn das keine gute Idee ist .... :-)
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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?
Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:
Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr
Fr.: 9:00 bis 12:00 Uhr
02361-59055