Bewerbungsfristen zum Studieren beachtet? - Wir machen Studierende

19. 06. 2024

Abiturprüfung - Check!

Zum Studium beworben?

Nach all dem Lernstress und der Sorge um die Abi Note ist erst einmal Pause ...

Nicht, wenn Sie studieren wollen! Denn hier sind Fristen einzuhalten. Je nachdem, was Sie studieren möchten, wo Sie studieren möchten.

In der Regel ist der 15.07. zu beachten für das Wintersemester.

Aber! Haben Sie schon geprüft, wo Sie sich bewerben müssen?

Viele Studiengänge werden zentral vergeben, es gibt das sog. DoSV.

Informieren Sie sich rechtzeitig, AUCH, wenn der Abitur Schnitt vermutlich nicht ausreicht. Es gibt ja noch die Studienplatzklage!

Hier spielt die Abinote keine Rolle. Aber die eigene Bewerbung durchaus.

Wir empfehlen, sich erst kundig zu machen über die Möglichkeiten und dann loszulegen!

Erkundigen Sie sich unverbindlich bei einem telefonischen, kostenfreien Telefongespräch.

Wir sind die älteste, spezialisierte Fachanwaltskanzlei in Sachen Studienplatzklage.

 

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