Den Studienplatz einklagen
Vielfach erhielten wir in den letzten Tagen die Information, dass ein Zulassungsangebot - derzeit - nicht möglich sei.
.....Der Rangplatz ist bei 1368 und die Wahrscheinlichkeit der Zulassung zum Studium gleich Null.
Bei zulassungsbeschränkten Studienangeboten wie z.B. der Humanmedizin, der Psychologie und der weiteren Studiengänge ist es besonders schwierig, im sog. innerkapazitären Verfahren, einen Studienplatz zu "ergattern".
Was also tun, wenn das Wunschstudium nahezu unerreichbar erscheint?
Sie könnten den Studienplatz einklagen!
Im sog. außerkapazitären Verfahren spielt die Abiturnote keine Rolle - außer bei zwei Ausnahmen, die wir Ihnen gerne erläutern.
Geben Sie Ihren Traum nicht auf! Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen zur Studienplatzklage.
Eine Studienplatzklage ist auch möglich für Bachelor- und Masterstudiengänge.
Wir sind bundesweit seit 1974 in Sachen Studienplatzklage unterwegs. Vertrauen Sie unserer Expertise.
Wir sind die älteste, spezialisierte Fachanwaltskanzlei für Studienplatzklagen.
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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?
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