Die Studienplatzklage -

25. 06. 2026

aufregend und Geduld fordernd!

Es ist nicht schön zu reden!

Die Studienplatzklage ist auch etwas sehr Aufregendes, Spannendes.

Aber eben auch Geduld-fordernd.

Bei der Studienplatzklage geschieht im Groben folgendes: 

Im besten Fall haben Sie sich beworben bei den Universitäten.

Nach Beauftragung der Studienplatzklage wird fristgerecht der Antrag an die jeweilige Universität auf außerkapazitäre Zulassung gestellt.

Im Anschluss, insbesondere zeitnah, der Antrag auf Einstweilige Anordung bei dem zuständigen Verwaltungsgericht. Möglicherweise auch - sofern gefordert - eine Klage auf außerkapazitäre Zulassung zum gewünschten Studiengang.

Es beginnt die Kommunikation - Das Verwaltungsgericht fordert bei der Universität die Kapazitätsberechnungen und die Belegungslisten an.

Die Universität stellt diese - nach Abschluss des regulären Verfahrens der Immatrikulationen selbstverständlich - dem Verwaltungsgericht zur Verfügung.

Das Verwaltungsgericht sendet die Unterlagen an die Studienplatzklage führende Kanzlei usw .... bis alle Fragen geklärt sind. 

Wenn alles eindeutig ist, geht es relativ zügig. Und dennoch: Hier sitzen Menschen an den entscheidenen Positionen. Urlaub, Krankheit, Home Office, viele Faktoren, die diese Kommunikation beeinflussen. Nebenbei muss das Verwaltungsgericht existenzielle Angelgenheiten priorisiert bearbeiten. 

Dennoch!

Die Studienplatzklage ist zumeist der einzige sinnvolle Weg zum Wunschstudium. 

Sicher ... Sie können im Ausland studieren. Wenn es das Medizinstudium ist, was Sie begehren, kehren Sie in aller Regel nach der Vorklinik zurück und es beginnt das "Spiel" mit der evtl. erfolglosen Bewerbung erneut. 

Auch bei anderen Studienfächern gestaltet sich mitunter die Rückkehr eher schwierig, ebenso wie der Wechsel von privaten Universitäten zu den Staatlichen. 

Erkundigen Sie sich über die Studienplatzklage - nutzen Sie das kostenfreie, telefonische Erstgespräch mit unserer Kanzlei.

Studienplatzklage Pichon + Pichon - - Ihr Partner seit 1974  in Sachen Studienplatzklage 

 

 

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