Die Studienplatzklage - ein Weg zum Wunschstudium
Schon wieder geht es auf die Phase der Abiturklausuren zu.
Für alle, die sich bereits mit dem Thema Zukunft beschäftigt haben, könnte das bedeuten, dass ein NC für das Wunschstudium erreicht werden muss.
Nicht immer gelingt das, aus den verschiedensten Gründen.
Eine Abiturdurchschnittsnote sollte einem Berufstraum nicht im Wege stehen. Da sind wir uns wohl alle einig. Die NC Richtlinien jedoch sprechen hier eine andere Sprache.
Um z. B. Medizin zu studieren reicht eine "durchschnittliche" Abiturdurchschnittsnote nicht aus, es ist mittlerweile eine 1,0 zu erreichen, um im regulären Vergabeverfahren bei hochschulstart einen Medizinstudienplatz zu erhalten.
Und auch in vielen anderen Studiengängen wie Psychologiestudium, Lehramtsstudium oder viele mehr, ist der NC zu beachten.
Verschiedene Wege führen nach Rom, sagt man.
Eine vorangeschobene Ausbildung, der TMS, ein ähnliches Studium, Studieren im Ausland, Privat-Uni...... alldas könnte der Weg zum Traumberuf sein.
Aber auch die Studienplatzklage ist ein möglicher Weg. Zugegeben, nicht kostengünstig, aber das sind die anderen Möglichkeiten auch nicht.
Erkundigen Sie sich unverbindlich bei uns. Bei einem telefonischen Erstgespräch können wir gemeinsam Ihre Fragestellungen auflösen.
Wir freuen uns auf Sie. Seit über 50 Jahren sind wir auf dem Gebiet der Studienplatzklage unterwegs - als älteste, spezialisierte Fachanwaltskanzlei wissen wir, wovon wir reden.
Kompetenz durch Spezialisierung ist unser Motto.
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