Die Studienplatzklage für die höheren Fachsemester
Studienplatzklage höheres Fachsemster - nicht nur für die Medizin möglich.
Naturgemäß kommen die meisten Studierwilligen aus den medizinischen Studiengängen nach dem Physikum mit dem Wunsch nach dem Einklagen des Studienplatzes auf uns zu.
Ein Einklagen des Studienplatzes ist jedoch zu jedem Fachsemester möglich. Manchmal sogar auch sinnvoll. Denn, wie bereits erläutert, nach dem Physikum sind es verhältnismäßig mehr Bewerbende, ganz anders in den anderen Fachsemestern.
Hier steigt dann durchaus die Bereitschaft der Universitäten zu einem - raschen - gerichtlichen oder außergerichtlichem Vergleich.
Wenn Sie an einer privaten Universität z.B. ihr Studium begonnen haben, definitiv an einer staatlichen Hochschule das Studium beenden müssen oder wollen, so erkundigen sie sich gerne über ihre individuellen Möglichkeiten einer Studienplatzklage.
Erkundigen Sie sich bei uns - der ältesten, spezialisierten Fachanwaltskanzlei in Sachen Studienplatzklage!
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