Die Studienplatzklage ist fristgebunden

13. 01. 2026

Die Studienplatzklage unterliegt Ausschlußfristen und diese sind Bundeslandabhängig!

Sie erwägen eine Studienplatzklage?

Möchten Sie endlich Ihr Wunschstudium beginnen und es hat mit der regulären Bewerbung noch immer nicht zu einem Zulassungsangebot geführt? 

Vielleicht möchten Sie sich über eine Studienplatzklage erkundigen?

Kontaktieren Sie uns gerne! Wir stehen Ihnen unverbindlich für ein kostenfreies, telefonisches Erstgespräch zur Verfügung.

Seit über 51 Jahren beschäftigen wir uns mit dem Thema Studienplatzklage. Und dabei geht es nicht nur um die Studienplatzklage Medizin oder Zahnmedizin.

Unsere Expertise durch Spezialisierung umfasst auch sämtliche anderen Studiengänge, die einklagbar sind.

Kommen Sie auch gerne mit Ihrem Masterstudiengang auf uns zu, oder Lehramtsstudium, Architekturstudium, Psychologiestudium, 

was auch immer Sie sutideren möchten und Ihr Abiturnotendurchschnitt hioerfür nicht ausreicht,.... kontaktierne Sie uns. Wir stehen Ihnen mit unserem Wissen gerne zur Seite.

Bitte beachten Sie:

Folgende Fristen laufen für das Sommersemester am 15. Januar 2026 ab:

Baden-Württemberg (Heidelberg, Ulm, Freiburg, Tübingen, Mannheim, ....)

Mecklenburg-Vorpommern (Rostock, Greifswald, ..)

Sachsen-Anhalt (Halle, Magdeburg, ..)

Thüringen (Jena,..)

 

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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?

Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:

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