Erfolgreiche Studienplatzklage: 2 Plätze per Vergleich
Zwei glükliche Mandantinnen durften wir gestern über den außergerichtlichen Vergleich und dem Zulassungsangebot mit einer Universität im Rheinischen informieren.
Über die Studienplatzklage zum Wunschstudium in der Medizin.
Es hält sich jüngst hartnäckig das Gerücht, dass das Einklagen eines Studienplatzes "rausgeworfenes" Geld sei.
Dieser Aussage stehen wir aufrecht gegenüber!
Wie sonst könnten wir so zahlreichen Studierwilligen zum Wunschstudium verhelfen?
Ausschließlich über die Studienplatzklage, denn im regulären Verfahren hatten es alle schon versucht und nur Ablehnungen erhalten.
Die Überlegung, es durch die Studienplatzklage zu versuchen, war dann der Weg zum Erfolg.
Informieren Sie sich unverbindlich bei unserem kompetenten Team über Ihre individuellen Möglichkeiten. Unsere Expertise kann auch Ihnen zum gewünschten Studienplatz verhelfen.
Ständige Weiterbildung und die Spezialisierung auf dem Gebiet des Hochschulzulassungsrecht garantieren Ihnen unser umfassendes Wissen zur Studienplatzklage, egal ob Sie Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Architektur im Master oder Bachelor studieren wollen.
Rufen Sie uns gerne an, wir freuen uns auf Sie.
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