Frist verpasst? Abi nicht so gut wie gefordert? - Wir machen Studierende

18. 07. 2024

Viele von Ihnen haben uns in den letzten 2 Tagen kontaktiert, dass sie die Bewerbungsfrist verpasst haben oder die Abinote

nicht so ausgefallen ist, wie das Wunschstudium diese fordert.

In den allermeisten Fällen ist das kein Hindernis für eine Studienplatzklage!

DIe Abitur Note spielt bei den Kapazitätsklagen nur in einem Bundesland eine Rolle, die eigene Bewerbung wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt.

Erkundigen Sie sich unverbindlich bei uns.

Wir haben schon mehreren Generationen erfolgreich zum Wunsch Studium verholfen.

♦Profitieren Sie von unserer über 50-jährigen Erfahrung in Sachen Studienplatzklage♦

Wir sind die älteste, spezialsierte Fachanwaltskanzlei in Sachen Studienplatzklage.

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