Frist zur Bewerbung für das Sommersemester
muss sich sputen!
Und auch die ersten sog. frühen Fristen für die Studienplatzklage laufen geradewegs auf die Deadline zu.
Um z. B. eine Studienplatzklage in Baden-Württemberg einreichen zu können muss beachtet werden, dass auch hier die Frist am 15. Januar endet.
Bitte warten Sie nicht den Ablehnungsbescheid ab, wenn es ganz offensichtlich ist, dass Sie im regulären Vergabeverfahren aufgrund Ihrer Abiturnote den ersehnten Studienplatz nicht erhalten werden - Ihnen gehen interessante Bundesländer für die Studienplatzklage verloren!
Wir können es nicht oft genug erwähnen!
In jedem Semester kommen Interessierte auf uns zu und wundern sich, dass nicht alle Bundesländer in das sog. Klagprogramm aufgenommen werden können.
Fragen wie: "Warum empfehlen Sie denn nicht ... XY?" müssen wir oft genug mit "Hier ist leider die Frist zur Antragstellung abgelaufen" beantworten!
Aber -..... ich hatte noch gar nicht den Ablehnungsbescheid erhalten .... ja das ist Taktik, Taktik der Universitäten/Hochschulen, so gibt es weniger KlägerInnen.
Zu jedem Semester verändern sich die Bedingungen zur Antragstellung aufaußerkapazitäre Zulassung.
Aber eins bleibt gleich: Warten Sie NICHT den Ablehnungsbescheid ab!
Erkundigen Sie sich VOR dem 15. Januar für das Sommersemester bzw. VOR dem 15.07. für das Wintersemester über die Möglichkeiten einer Studienplatzklage.
Ganz egal, um welchen Studiengang es sich handelt. Die Fristen unterscheiden sich je Bundesland.
Medizinstudium, Tiermedizinstudium, Lehramt, Architektur, Sportstudium, Psychologiebachelor, Psychologiemasterstudium ..... als älteste, spezialisierte Fachanwaltskanzlei in
Sachen Studienplatzklage sind wir sicher ein ernst zu nehmender Partner an Ihrer Seite auf dem Weg zum Wunschstudium.
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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?
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