Ich wußte gar nicht, dass ich meinen Studienplatz einklagen kann!

29. 07. 2025

So oder so ähnlich hören wir es tagtäglich von unseren Anruferinnen und Anrufern. Den Studienplatz einklagen,

das geht!

 

Gemäß Grundgesetz steht uns Bundesbürgerinnen und Bundesbürgen und natürlich allen Gleichgestellten das Recht auf freie Berufswahl in der BRD zu. Und das umfasst eben auch die Wahl unseres Studiums.

Selbstverständlich können Universitäten nicht unbegrenzt Studierwillige aufnehmen, aber an die Verordnung zur Ermittlung der Aufnahmekapazität an Hochschulen (KapVO) haben sich die Hochschulen zu halten. 

Und hier setzt die Studienplatzklage an.

Die Studienplatzklage bewirkt die Überprüfung der ermittelten Kapazitäten und deren Einhaltung. 

Seit 1974 haben wir Tausenden - mittlerweile in 3. Generation - zu Studienplätzen in der Medizin, Zahnmedizin und vielen weiteren Studiengängen verholfen.

Erkundigen Sie sich bei uns. Wir nehmen uns Zeit für Sie, sind diskret und erstellen Ihnen Ihr individuelles Angebot an Möglichkeiten, Ihr Wunschstudium einzuklagen.

Beachten Sie bitte - es gibt Fristen, die erforderlich sind, einzuhalten. 

Rufen Sie uns doch direkt heute an, wir freuen uns auf Sie.

Ihr gesamtes Team der Studienplatzklage Pichon freut sich auf SIE-

erreichbar unter 023 61 / 59 0 55  -

nutzen Sie die Möglichkeit des kostenfreien, telefonischen Erstgesprächs. 

Klagen Sie Ihren Studienplatz mit der ältesten, spezialisierten Fachanwaltskanzlei für Studienplatzklagen ein. 

 

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