Jetzt noch für das Sommersemester einklagen!

08. 04. 2026

Selbstverständlich hat vielerorts das Sommersemester bereits begonnen. Den Studienplatz einklagen ... das geht noch immer!

Sie zweifeln, ob Sie Ihr Wunschstudium im Ausland beginnen bzw. fortführen sollen?

Soll der Traum vom Studieren an einer Privat Universität realisiert werden?

Oder doch lieber Plan B?

Wie wäre es, wenn Sie sich - völlig unverbindlich - bei der Studienplatzklage Pichon über die Möglickeit des Einklagens informieren?

Die Fristen für die Studienplatzklage sind Bundesland - abhängig. Möglich sind jetzt immer noch:

NIEDERSACHSEN

RHEINLAND-PFALZ und

BAYERN

Zögern Sie nicht, selbst ein späterer Start in das Studium mittels Studienplatzklage ist immer noch besser als kein Studienplatz.

Rufen Sie uns unverbindlich unter 02361 - 59 0 55 an, wir sind gerne für Sie da.

Ihr Team der Studienplatzklage Pichon + Pichon - Studienplatzklagen bundesweit seit über 51 Jahren

 

 

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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?

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