Jetzt schon an das Sommersemester denken!

07. 11. 2025

Sie möchten studieren?

Prüfen Sie, ob das Wunschstudium eventuell Teil der DoSV ist.

Bei hochschulstart.de können Sie prüfen, ob die Bewerbung für den gewünschten Studiengang evtl. dort erfolgen muss oder bei der Universität selber.

Ganz sicher ist die Bewerbung für das 1. Fachsemester Medizin dort vorzunehmen.

Ihre Abitur Note war nicht entsprechend dem geforderten NC für das ersehnte Studienfach? Weiterhin nicht tragisch!

Über die STUDIENPLATZKLAGE PICHON besteht die Möglichkeit, sich einzuklagen und das Wunschstudium zu beginnen.

Erkundigen Sie sich rechtzeitig über IHRE Möglichkeiten, doch noch das TRAUMSTUDIUM und den TRAUMBERUF leben zu dürfen.

Die Portale des hochschulstart sind geöffnet - bewerben Sie sich rechtzeitig und kommen auch gerne auf uns zu, wenn Sie in ERwägung ziehen, den Studienplatz einzuklagen.

Nutzen Sie das kostenfreie, telefonische Erstgespräch mit unserer Kanzlei. Wir freuen uns auf Sie!

  

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