Bitte warten Sie NICHT den Ablehnungbescheid ab - die Studienplatzklage benötigt den nicht!

24. 02. 2025

Zumindest vorerst!

 

Das wirklich Wichtige daran ist, dass ELEMENTARE FRISTEN verstreichen, wenn

auf den Ablehnungsbescheid gewartet wird.

Bei der Studienplatzklage gibt es zahlreiche Form- und Fristvorschriften. Diese sind zwingend einzuhalten.

Die Fristen sind die größte Krux.

Bei der Studienplatzklage muss fristgerecht der Antrag auf außerkapazitäre Zulassung an die jeweilige Universität gestellt werden.

Da bleibt oft nicht Zeit, auf den Ablehnungsbescheid zu warten. Wenn Sie sich ziemlich sicher sind, dass eine Zulassung auf "normalem" Wege nahezu unwahrscheinlich ist, dann informieren Sie sich frühzeitig um Ihre Möglichkeiten abzuwägen.

Bei uns ist das telefonische Erstgespräch kostenfrei - ganz ohne Verbindlichkeiten! 

Sie erhalten keine Rechnung über eine Beratungsgebühr oder Ähnliches wie wir es schon vielfach von unseren Mandanten, die sich für eine STUDIENPLATZKLAGE mit uns entschieden haben, gehört haben.

Kontaktieren Sie uns gerne. Wir haben uns schon vor über 50 Jahren auf das Thema Studienplatzklage fokussiert!

Egal, ob es um die Studienplatzklage Medizin,

Studienplatzklage Psychologie, 

Studienplatzklage Lehramt, Studienplatzklage Master 

oder um welche Studienplatzklage es auch immer geht!

Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit über 50 Jahren Erfahrung in Sachen Studienplatzklage ist unser Erfahrungsschatz nahezu unschlagbar!

Kompetenz durch Spezialisierung - Wir machen Studierende!

zurück

Rufen Sie uns an

Kontakt

Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?

Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:

Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr

Fr.:          9:00 bis 12:00 Uhr