Klagen Sie Ihren Studienplatz ein!

24. 08. 2026

Das Recht auf freie Berufswahl umfasst auch die Wahl des Studienganges!

Studienplatzklagen sind fristgebunden, warten Sie nicht den Ablehnungsbescheid ab.

Schon zum 1. September endet die nächste Frist, dieses Mal betrifft sie das Bundesland Hessen.

Informieren Sie sich über IHRE Möglichkeiten den Studienplatz einzuklagen. Warten Sie nicht den Ablehnungsbescheid ab,

nutzen Sie unser KOSTENFREIES, telefonisches Erstgespräch und erkundigen sich über die Möglichkeit, das Wunschstudium aufzunehmen.

Wir führen seit 1974 bundesweit Studienplatzklagen durch, nutzen Sie unsere Expertise.

Wir freuen uns auf Sie.

 

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Kontakt

Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?

Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:

Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr

Fr.:          9:00 bis 12:00 Uhr