Klinischer Teil des Studiums der Humanmedizin - auch die höheren

05. 05. 2025

Fachsemester sind einklagbar!

Häufig sind Studierwillige für den vor-klinischen Teil des Studiums der Humanmedizin in das Ausland gegangen oder an eine Privat-Universität. Oder es wurde nur ein Teil-Studienplatz zugewiesen und der endet vertragsgemäß.

Zum klinischen Teil des Studiums möchten die allermeisten Studierenden jedoch wieder (zurück) an eine staatliche Universität in Deutschland.

Und da kommt die Studienplatzklage ins Spiel!

Denn, auch hier sind die Studienplätze begrenzt. Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten, dass es zahlreiche Bewerberinnen und Bewerber gibt, bildet das Eignungsverfahren zur Vergabe der Studienplätze die Schranke zwischen Studierwilligen und angebotenen Studienplätzen.

Die Studienplatzklage Medizin regt indes mit dem Antrag auf außerkapazitäre Zulassung die Überprüfung der Kapazitätsberechnungen an, ebenso wie die Sicherstellung der zu immatrikulierenden Studierenden.

Stellt sich heraus, dass es noch zu vergebene Studienplätze gibt, so werden diese im Vergleich vergeben oder in einem möglichen Losverfahren.

Auch für höhere Fachsemester im klinischen Teil des Medizinstudiums sind Studienplatzklagen möglich!

Hier waren wir wieder einmal erfolgreich!

Es spilet bei der Studienplatzklage keine Rolle, ob das 7. Fachsemester oder das 6. / 5. oder welches Fachsemester eingeklagt werden soll! Das Prinzip ist immer das Gleiche!

Hat die jeweilige Hochschule / Universität ihre Berechnungen korrekt durchgeführt und bis zur Kapazitätsgrenze die Studienplätz in dem jeweiligen Studienfach belegt?

Sind Sie neugierig geworden? Rufen Sie uns gerne an, wir informieren Sie über ihre individuellen Möglichkeiten zur Studienplatzklage.

 

zurück

Rufen Sie uns an

Kontakt

Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?

Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:

Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr

Fr.:          9:00 bis 12:00 Uhr