Niedersachsen, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern - Wir machen Studierende
Wenn das Abitur nicht so gut gelaufen ist, kann der Weg zum Wunschstudium steinig sein.
Um den Weg zum Wunschstudium zu ebnen, kann die Studienplatzklage eine mögliche Lösung sein.
Die Studienplatzklage Medizin, Psychologie und auch für alle anderen Studienfächer ist jedoch fristgebunden.
Und unabhängig vom Ablehnungsbescheid - erhalten oder nicht!!!! - müssen die Anträge auf außerkapazitäre Zulassung fristgerecht gestellt werden.
Die nächste Frist ist der 15.10.!
Diese betrifft die Bundesländer
Niedersachsen und Sachsen.
Aber auch für Rheinland-Pfalz und Bayern sind Studienplatzklagen noch möglich.
Erkundigen Sie sich unverbindlich bei einem telefonischen Erstgespräch mit unserer Kanzlei.
Wir sind seit über 50 Jahren auf dem Gebiet des Hochschulrechts tätig. Studienplatzklage Pichon + Pichon - wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.
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Kontakt
Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?
Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:
Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr
Fr.: 9:00 bis 12:00 Uhr
02361-59055