Sie möchten Ihren Studienplatz einklagen?
Denn!
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Fristen für die Studienplatzklage.
Die erste Frist zum Einreichen des Antrages auf sog. außerkapazitäre Zulassung ist bereits der 15.07.2026 für das Wintersemester 2026/2027.
Es mag merkwürdig erscheinen und oft müssen wir genau dieses Thema mit unseren potenziellen Studierwilligen erörtern.
In Baden-Württemberg (z. B. Heidelberg, Tübingen, Ulm),
Sachsen-Anhalt (z. B. Magdeburg, Halle),
Thüringen (z. B. Jena) und
Mecklenburg-Vorpommern (z. B: Rostock, Greifswald) muss die STUDIENPLATZKLAGE zwingend bis zum 15.07.2026 eingereicht sein.
Auch, wenn der Ablehnungsbescheid bis dahin noch nicht vorliegt.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig und frühzeitig über das Procedere der Studienplatzklage.
Nutzen Sie unser telefonisches, kostenfreies Erstgespräch zum Thema: Studienplatz einklagen.
Wir sind gerne für Sie da - seit über 52 Jahren - Studienplatzklage Pichon + Pichon.
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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?
Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:
Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr
Fr.: 9:00 bis 12:00 Uhr
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