Studienplätze durch die Studienplatzklage erwirkt

15. 04. 2025

Durch Vergleichsvorschläge des zuständigen Verwaltungsgerichtes werden durch die Studienplatzklage

weitere Studienplätze in der Humanmedizin vergeben!

Sowohl für den vorklinischen Teil 2. - 4. Fachsemester als auch für das 5. und 7. Fachsemester werden an der renommierten Universität im schönen Badem-Württemberg Studienplätze über das Losverfahren vergeben.

Die Studienplatzklage bewirkt die Überprüfung der Kapazitätsberechnungen der jeweiligen Universitäten und auch bei Deckung der korrekt berechneten Kapazität erlassen die zuständigen Verwaltungsrichter*Innen im Hinblick auf das beiderseitige Interesse den Beschluss zur Vergabe weiterer Studienplätze, nicht nur für die Medizin, sondern auch für die Tiermedizin, Zahnmedizin, der Psychologie usw.

Selbst Masterstudiengänge können eingeklagt werden.

Sie möchten mehr wissen zur Studienplatzklage?

Wir sind seit 1974 - mehr als 51 Jahre - auf dem Gebiet des Hochschulzulassungsrechts unterwegs. Unsere Expertise ziehen wir nicht nur aus unserer langjährigen Tätigkeit in diesem speziellen Segment des Verwaltungsrechts, sondern insbesondere weil wir uns darauf spezialisiert haben.

Bei der Studienplatzklage kommt es auf viele Faktoren an, die Überprüfung der Kapazitätsberechnungen, die Erfahrung wo eine Studienplatzklage am Chancenreichsten ist uvm.

 

Kontaktieren Sie uns unverbindlich und erfahren mehr bei einem telefonischen, kostenfreien Telefonat.

Die Studienplatzklage kann auch Ihr Weg zum lang ersehnten Studienplatz sein. Dabei ist es völlig egal, um welchen Studienplatz es geht.

Nutzen Sie unser Wissen und unsere Erfahrung. Wir arbeiten individuell und transparent, keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.

Wir freuen uns auf Sie!

 

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