Studienplatz einklagen
Eine Studienplatzklage ist - in der Regel - gelöst von der Abiturnote. Lediglich in Hamburg und neuerdings auch Potsdam wird dem Abiturnotendurchschnitt Beachtung geschenkt.
Überall woanders ist Ihre Abi-Note gleichgültig. Und so sollte es auch sein.In den beiden o. g. Universitätsstädten wird nach dem sog. Grad der Qualifikation der Studienplatz vergeben.
Wichtig ist, dass die Studienplatzklage Studienplätze NUR unter den Antragstellerinnen und Antragstellern vergibt. GLeichgültig, ob im außergerichtlichen Vergleich oder durch Beschluss angeordnet.
Hier ein paar Informationen zum Ablauf der Studienplatzklage:
Zunächst wird ein Antrag auf außerkapazitäre Zulassung fristgerecht an die jeweilige Universität gestellt.
Im Anschluss - zeitnah - wird dieser auch an das zuständige Verwaltungsgericht gestellt.
Das Verwaltungsgericht fordert sodann die Kapazitätsberechnungen und Belegungslisten für den Studiengang an. Einige Universitäten lassen sich durch og. Gegenanwälte verteten, also nicht durch das Universitätseigene Justiziariat, sondern durch eine Kanzlei außerhalb.
Die Berechnungen werden geprüft und den Prozeßbevollmächtigten (also Ihrer Kanzlei, die Sie vertritt) auch vorgelegt.
Und auch bei punktgenauer Belegung ist eine Zulassung im außerkapazitären Verfahren möglich! Denn das Verwaltungsgericht hat nach Ermessen durchaus die Möglichkeit, weitere Studienplatzvergaben anzuordnen, wenn ersichtlich ist, dass die Qualität der Lehre nicht leidet und auch die Zulassung durch die Studienplatzklage nicht zu außergewöhnlicher Mehr-Belastung der Universität führt.
Nicht selten sind schon die Berechnungen nicht korrekt.
Eine Studienplatzklage unter Beachtung CHANCENREICHER Auswahl an Studienorten ist immer dann sinnvoll, wenn Sie aufgrund der Zulassungsbeschränkungen ziemlich wahrscheinlich kein Zulassungsangebot erhalten.
Warten Sie NICHT den Ablehnungsbescheid ab, Sie könnten wichtige Fristen versäumen!
Eine Studienplatzklage sollte aber auch begleitet werden von einer Kanzlei, die sehr gute Kenntnisse im Hochschulrecht hat.
Fragen Sie nach unsererm kostenfreien, telefonischen Erstgespräch - vereinbaren Sie einen Termin und lassen sich die Studienplatzklage von uns erläutern.
Vertrauen Sie unserer über 52-jährigen Erfahrung - Studienpaltzklagen seit 1974!
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