Studienplatz einklagen - Achtung Frist 15.07.

14. 07. 2026

Eine Studienplatzklage unterliegt Ausschlußfristen! Eine dieser Fristen ist der 15. Juli ....

Jetzt noch fix informieren und sich die Möglichkeit sichern, den Studienplatz einzuklagen.

In zahlreichen Bundesländern gilt AUCH für die STUDIENPLATZKLAGE die FRIST zum 15.Juli 2026 für das nun kommende Wintersemester.

Wenn Sie sich mit dem Gedanken beschäftigen, Ihren Studienplatz einzuklagen, so nutzen Sie gerne unser kostenfreies, telefonisches Erstgespräch zum Thema Studienplatzklage.

Wir informieren Sie gerne über die einzuhaltenden Fristen und Formerfordernisse.

Rufen Sie an unter  0 23 61 / 59 0 55

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Schreiben Sie uns eine E-Mail            info   (at)   studienplatzklage-pichon.de

 

Wir freuen uns auf Sie und unterstützen gerne bei der Entscheidung zur Studienplatzklage.

 

Seit über 52 Jahren führen wir bundesweit Studienplatzklagen durch - Vertrauen Sie unserer Expertise.

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