Studienplatz einklagen - Fristen nicht versäumen
Klagen Sie Ihren Studienplatz ein!
Bei der Erstellung der Kapazitätsberechnungen werden nahezu immer Fehler gemacht.
Nutzen Sie das und erhalten Sie im sog. außerkapazitären Verfahren IHREN Studienplatz.
Die Studienplatzklage beruht auf der Prüfung der Kapazitätsberechnungen und der zur Verfügung Stellung weiterer Studienplätze unter Berücksichtigung, dass die Qualität der Lehre keinen Schaden nimmt.
Aufgrund der Zugangsbeschränkungen zu zahlreichen Studiengängen - in der Regel abhängig vom Abiturnotendurchschnitt - erhalten viele von Ihnen nicht die Zulassung zum Wunschstudium!
Mit der STUDIENPLATZKLAGE könnte sich das ändern!
Sie möchten mehr wissen zum Thema Studienplatzklage ... rufen Sie uns gerne an.
Sicher gibt es noch Alternativen zur Studienplatzklage, z.B. eine privat geführte Universität oder das Studium im Ausland.
Allerdings!!! Die Rückkehr zu einer staatlichen Universität ist dann doch meist nur möglich durch ... die STUDIENPLATZKLAGE.
Warum dann nicht gleich diesen Weg einschlagen?
Erkundigen Sie sich bei uns über IHRE Möglichkeiten der Studienplatzklage.
Wir sind spezialisiert auf das Thema und seit über 52 Jahren die Kanzlei für Studienplatzklagen. In zahlreichen Fällen betreuen bzw. betreuten wir nicht nur die 2. Generation innerhalb Mandantenfamilien, sondern auch schon die 3. Generation.
Kontaktieren Sie uns gerne - wir freuen uns auf SIE.
Ihre Kanzlei Pichon + Pichon
zurück
Rufen Sie uns an
Kontakt
Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?
Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:
Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr
Fr.: 9:00 bis 12:00 Uhr
02361-59055