Studienplatz einklagen - Wie funktioniert das?

16. 09. 2025

Wir möchten einen kurzen aber transparenten Einblick in das Thema STUDIENPLATZ EINKLAGEN geben.

Prinzipiell sind es mindestens 2 Verfahrensschritte, die für eine Studienplatzklage erforderlich sind.

Zum Einen wird - fristgebunden - der Antrag auf außerkapazitäre Zulassung bei der jeweiligen Hochschule/Universität gestellt.

Zeitnah, im Anschluss, erfolgt die Antragstellung bei dem jeweiligen zuständigern Verwaltungsgericht.

Die Studienplatzklage - Antrag auf außerkapazitäre Zulassung zum Studium - beruht auf folgende, zu prüfende Ereignisse:

Hat die jeweilige Universität/Hochschule die Kapazitätsberechnungen korrekt durchgeführt

und, falls ja

wurden auch alle Studienplätze kapazitätsdeckend vergeben

 

Und selbst wenn kapazitätsdeckend alle Studienplätze vergeben wurden, hat das zuständige Verwaltungsgericht durchaus die Möglickeit, weitere Studienplätze durch Beschluss freizugeben.

In der Regel werden Studienplatzklagen durch Losverfahren "entschieden". 

Für manche Studienplätze, z.B. in der Medizin Studienplatzklage kommen mehrere Klägerinnen und Kläger auf eine Universität. Hier ist es im Sinne der Gleichbehandlung erforderlich, ein Losverfahren durchzuführen, wenn nicht die Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung steht, die erforderlich wäre, um allen einen Studienplatz in der Medizin z. B. in Berlin anbieten zu können. 

Diese "Gedanken" sind NICHT erforderlich bei BACHELOR und MASTER STUDIENPLATZKLAGEN!

Hier treten nur wenige, oftmals nur ein oder zwei Personen (Ausnahme Psychologie) als Kägerin bzw. Kläger für diese bestimmte Studienplatzklage Bachelor oder Master an dieser bestimmten Universität in Erscheinung und die Erfolgschance ist enorm hoch.

 

Rufen Sie doch unverbindlich an und erkundigen sich über IHRE INDIVIDUELLEN Möglichkeiten der Studienplatzklage.

Lassen Sie Ihren Traum vom Studium nicht platzen.

 

 

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