Studienplatz einklagen - Wie funktioniert das?
Prinzipiell sind es mindestens 2 Verfahrensschritte, die für eine Studienplatzklage erforderlich sind.
Zum Einen wird - fristgebunden - der Antrag auf außerkapazitäre Zulassung bei der jeweiligen Hochschule/Universität gestellt.
Zeitnah, im Anschluss, erfolgt die Antragstellung bei dem jeweiligen zuständigern Verwaltungsgericht.
Die Studienplatzklage - Antrag auf außerkapazitäre Zulassung zum Studium - beruht auf folgende, zu prüfende Ereignisse:
Hat die jeweilige Universität/Hochschule die Kapazitätsberechnungen korrekt durchgeführt
und, falls ja
wurden auch alle Studienplätze kapazitätsdeckend vergeben
Und selbst wenn kapazitätsdeckend alle Studienplätze vergeben wurden, hat das zuständige Verwaltungsgericht durchaus die Möglickeit, weitere Studienplätze durch Beschluss freizugeben.
In der Regel werden Studienplatzklagen durch Losverfahren "entschieden".
Für manche Studienplätze, z.B. in der Medizin Studienplatzklage kommen mehrere Klägerinnen und Kläger auf eine Universität. Hier ist es im Sinne der Gleichbehandlung erforderlich, ein Losverfahren durchzuführen, wenn nicht die Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung steht, die erforderlich wäre, um allen einen Studienplatz in der Medizin z. B. in Berlin anbieten zu können.
Diese "Gedanken" sind NICHT erforderlich bei BACHELOR und MASTER STUDIENPLATZKLAGEN!
Hier treten nur wenige, oftmals nur ein oder zwei Personen (Ausnahme Psychologie) als Kägerin bzw. Kläger für diese bestimmte Studienplatzklage Bachelor oder Master an dieser bestimmten Universität in Erscheinung und die Erfolgschance ist enorm hoch.
Rufen Sie doch unverbindlich an und erkundigen sich über IHRE INDIVIDUELLEN Möglichkeiten der Studienplatzklage.
Lassen Sie Ihren Traum vom Studium nicht platzen.
zurück
Rufen Sie uns an
Kontakt
Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?
Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:
Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr
Fr.: 9:00 bis 12:00 Uhr
02361-59055