Studienplatzklage ...
Die Abiturdurchschnittsnote entspricht nicht annähernd dem geforderten NC und der Wunsch, genau dieses Studienfach zu studieren ist riesig?!
Alternativen?
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STUDIENPLATZKLAGE
Völlig unabhängig von Ihrer Abiturnote ist es möglich, das Wunschstudium einzuklagen.
Davon haben Sie noch nicht gehört?
Kontaktieren Sie uns gerne, in einem kostenfreien telefonischen Erstgespräch erlätern wir Ihnen gerne IHRE Möglichkeiten zum Wunschstudium.
Über die Studienplatzklage zum Traumberuf.
Hierbei spielt Ihre Abiturnote keine Rolle und auch nicht das Studienfach. Es geht um Kapazitätsberechnungen, Auslastungen an den Universitäten und erfahrenem Rechtsbeistand an Ihrer Seite.
Studienplatzklage Pichon + Pichon - seit über 51 Jahren führen wir bundesweit Studienplatzklagen durch.
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