Studienplatzklage Humanmedizin - wieder erfolgreich

02. 05. 2025

im schönen Baden-Württemberg hat das zuständige Verwaltungsgericht Sigmaringen

per Beschluss nach Prüfung der Kapazitätsberechnungen ein Losverfahren für die jeweiligen Universitäten dort angeordnet.

Für das 1. Fachsemester in der Humanmedizin sollten weitere Voll-Studienplätze im Zuge eines Losverfahrens vergeben werden.

Dieses Losverfahren gilt ausschließlich für die Antragstellerinnen und Antragsteller, will heißen, diese vom Verwaltungsgericht aufgedeckten Studienplätze werden nur unter den Studierwilligen ausgelost, die eine Studienplatzklage beauftragt haben.

Das Losverfahren oder Nachrückverfahren, welches bei hochschulstart regelmäßig durchgeführt wird, steht in keinerlei Verbindung hiermit.

Über die Studienplatzklage Medizin sind hier nun auch Bewerberinnen und Bewerber an einen Studienplatz in der Humanmedizin gelangt, die nicht das 1er Abitur geschafft haben.

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