Studienplatzklage - leicht erklärt
Häufig rufen Studienplatzklage Interessierte uns an und teilen uns mit, dass der Ablehnungsbescheid eingetroffen sei und eine Studienplatzklage angestrebt würde.
Das ist zunächst einmal ok.
Doch dann ergibt sich im Gespräch, dass der Wunsch Studienort für die Studienplatzklage z.B. Freiburg ist und sagen wir, es ist der 25.08.
Dann ist eine Studienplatzklage für Freiburg, bzw. für das Bundesland Baden-Württemberg nicht mehr möglich.
Denn die Frist zur Antragstellung für das Bundesland
BADEN-WÜRTTEMBERG für die
klassische Studienplatzklage ist für das
Wintersemester der 15. Juli eines jeden Jahres.
Wir versuchen dies immer wieder zu veröffentlichen - bitte NICHT den Ablehnungsbescheid abwarten, denn dann könnte der Wunsch Studienort für die Studienplatzklage nicht mehr möglich sein.
Jedes Bundesland hat seine eigenen Fristen, Bayern z.B. hat als einziges Bundesland KEINE starre Frist.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig, vielleicht sogar schon bevor Sie sich offiziell bewerben. In der Regel ist einem / einer bewußt, wie realistisch eine Zulassung zum Wunschstudium ist.
Nutzen Sie hierzu unser kostenfreies, telefonisches Erstgespräch und erfahren Sie die FÜR SIE relevanten Informationen zum Thema Studienplatzklage.
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Ganz gleich, ob Sie den Medizinstudienplatz einklagen möchten, das Architekturstudium im Master oder den Sport Bachelor - unser Team hat sich auf diese Themen spezialisiert und unterstützt Sie gerne auf dem Weg zum Wunschstudium.
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